Lydia Schumacher

Urteile in der "Hundekot-Sache" gesprochen

Die Angeklagten Christian S., Michelle K. und Stefan M. (von links) vor  der Verhandlung im Amtsgericht Daun.

Die Angeklagten Christian S., Michelle K. und Stefan M. (von links) vor der Verhandlung im Amtsgericht Daun.

Bild: Lydia Schumacher

DAUN. Im Amtsgericht Daun saßen am heutigen Mittwoch, 26. März, drei Angeklagte aus dem Kreis Cochem-Zell auf der Anklagebank. Ihnen wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Körperverletzung sowie die gemeinschaftlich begangene Beleidigung von Personen des politischen Lebens zur Last gelegt.
Konkret war die AfD-Politikerin Beatrix von Storch, die sich zu einem Vortrag im Dauner Forum aufhielt, am 24. August 2023, mit Hundekot im Bauchbereich ihrer Bluse beschmiert worden, was auch gefilmt und ins Netz gestellt wurde.
Hauptangeklagter war Christian S. Er soll sich das Ganze wohl ausgedacht und die Mittäter dazu animiert haben, ihn zu unterstützen. Der Mitangeklagten, Michelle K., wurde zur Last gelegt, zu diesem Zweck den Kot ihres Hundes gesammelt und an S. weitergegeben haben. Der Dritte im Bunde, der Mitangeklagte Stefan K., soll das Ganze im Dauner Forum gefilmt und das Video an S. gesendet haben, so dass die Tat bis heute online zu sehen sei.
Die drei wurden jeweils schuldig gesprochen.  Allen Angeklagten habe sie zugute gehalten, dasss sie sich geständig und reuig zeigten, so Strafrichterin Dr. Julia Schmitz-Garde. S. war erst Ende des vergangenen Jahres vom Amtsgericht Cochem zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, wegen des Besitzes einer »nicht unerheblichen« Menge von Cannabis verurteilt worden. Beamte hatten bei einer Hausdurchsuchung mehr als 100 Pflanzen gefunden. Diese Strafe wurde, zusammen mit der erneuten Verurteilung, auf zwei Jahre erhöht, bleibt aber weiterhin zur Bewährung ausgesetzt. Die beiden Mitangeklagten wurden jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt.  
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Bericht folgt! 

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