Küchenaufbau ist keine Party

Ein Feierabendbier - und wird es auch mitten in der Nacht getrunken - ist noch lange keine Party. So entschied Britta Güldenberg, Richterin am Monschauer Amtsgericht, und widersprach zwei Bußgeldbescheiden der Stadt Monschau.
Ein Bier nach getaner Arbeit ist noch keine verbotene »Corona-Party«. Daher widersprach Richterin Britta Güldenberg dem Bußgeldbescheid gegen zwei junge Frauen, wies aber darauf hin, dass solche Treffen das Infektionsrisiko in Pandemiezeiten erhöhe. Foto: Pixabay

Ein Bier nach getaner Arbeit ist noch keine verbotene »Corona-Party«. Daher widersprach Richterin Britta Güldenberg dem Bußgeldbescheid gegen zwei junge Frauen, wies aber darauf hin, dass solche Treffen das Infektionsrisiko in Pandemiezeiten erhöhe. Foto: Pixabay

Saskia S. brauchte eine neue Küche für ihre Wohnung. Diese bekam sie von der Mitbeschuldigten Tanja K., zwei befreundete Männer kamen für den Aufbau zur Hilfe. Nach getaner Arbeit gab es eine alkoholische Erfrischung und plötzlich stand die Polizei vor der Tür. »Wir waren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gerufen worden«, schildert der Beamte vor Gericht. Man habe nichts feststellen können, wohl aber die Zusammenkunft von vier Menschen aus unterschiedlichen Haushalten. »Die Coronaschutzverordnung bezieht sich für Zusammenkünfte auf den öffentlichen Raum«, weiß Richterin Güldenberg. In den eigenen vier Wänden sei ein Treffen zur »Tatzeit« im Januar nur strafbar gewesen, wenn es sich um eine Party gehandelt habe. »Dies lag hier offensichtlich nicht vor, auch wenn der Gesetzgeber empfiehlt, solche Treffen wegen des Infektionsrisikos zu vermeiden«, erklärt Güldenberg und spricht die beiden Damen frei.

Zeuge hat Bußgeld gezahlt

Leidtragender ist einer der hilfsbereiten Männer des Küchenaufbaus. Auch er hatte von der Stadt Monschau einen Bußgeldbescheid bekommen, sich aber erst nach Ablauf der Frist zur Wehr gesetzt. Ob er nun durch das Urteil auf Kulanz hoffen kann, ist offen.


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