Claudia Neumann

Nach Urteil: Trier plant eigene Verpackungssteuer

Trier. Bundesverfassungsgericht bestätigt kommunale Steuer in Tübingen
Entsorgte Lebensmittel-Einwegverpackungen

Entsorgte Lebensmittel-Einwegverpackungen

Bild: Pixabay

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche hat auch Auswirkungen auf die Stadt Trier. Das Gericht wies in letzter Instanz eine Klage gegen die von Tübingen eingeführte Verpackungssteuer ab. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft und die Steuer bleibt bestehen.

Trier bereitet eigene Regelung vor
Bereits Anfang 2019 hatte der Stadtrat in Trier mehrheitlich beschlossen, eine Verpackungssteuer nach dem Vorbild von Tübingen einzuführen, sobald dies rechtlich sicher möglich ist. Oberbürgermeister Wolfram Leibe informierte nun im Umwelt- und Hauptausschuss darüber, dass die Verwaltung nun die Umsetzung vorbereiten und eine entsprechende Satzung entwerfen werde. Diese muss noch vom Stadtrat beschlossen werden.

Tübinger Modell zur Reduzierung von Einwegmüll
Seit 2022 erhebt Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen, um Müll zu vermeiden. Betroffen sind unter anderem Verpackungen von Fastfood-Speisen, Kaffeebechern, Pommesschalen und Einwegbesteck, die häufig direkt nach dem Verzehr entsorgt oder sogar in der Umwelt hinterlassen werden. Für jede betroffene Verpackung zahlen Verkäufer in Tübingen 50 Cent Steuer an die Stadt, für Einwegbesteck 20 Cent.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit
Ein Betreiber eines Fast-Food-Restaurants hatte gegen die Steuer geklagt und alle Instanzen durchlaufen. Nun urteilten die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass die kommunale Steuer rechtmäßig sei und Tübingen sie in dieser Form erheben darf. Damit könnte das Modell auch in anderen Städten Schule machen.


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