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Andreas Bender

Wochenendbericht Polizei: Unfälle mit verletzten Personen und Trunkenheitsfahrten

Rhein-Hunsrück. Für das vergangene Wochenende (19. bis 21. Juli) berichtet die Polizei unter anderem von Unfällen und Trunkenheitsfahrten.

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Verkehrsunfälle mit Personenschaden

Am Freitagnachmittag kam es in Kastellaun zu einem Verkehrsunfall zwischen einer Fußgängerin und einem auf der Straße fahrenden Trike. Nach ersten Ermittlungen wollte die Fußgängerin neben einem Zebrastreifen, offensichtlich ohne auf den Verkehr zu achten, die Straße überqueren. Hierbei stieß sie gegen einen Hinterreifen des Trikes. Die Fußgängerin wurde bei dem Anstoß zu Boden geschleudert und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Die Verletzte wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.

 

Am Samstagnachmittag kam es auf der L108 zwischen Korweiler und Zilshausen zu einem weiteren Verkehrsunfall mit Personenschaden. Offensichtlich kam ein Motorradfahrer, welcher in einer Gruppe von Motorradfahrern unterwegs war, in einer Kurve zu weit nach rechts und dann von der Fahrbahn ab. Der Motorradfahrer stürzte und zog sich hierbei schwere Verletzungen zu. Auch er wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht.

 

Trunkenheitsfahrten

Am Freitagnachmittag wurde mitgeteilt, dass auf der B50 ein Fahrzeug Schlangenlinien fahre. Das Fahrzeug konnte dann auf der B50 von der Streife aufgenommen und der Fahrer im weiteren Verlauf im Bereich Unzenberg einer Kontrolle unterzogen werden. Auch die eingesetzten Beamten sahen zuvor, dass das Fahrzeug offensichtlich in unsicherer Fahrweise geführt wurde. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Fahrer alkoholtypische Ausfallerscheinungen hatte. Ein durchgeführter Test ergab dann auch einen Wert von deutlich über einer Promille Atemalkohol.

 

Am frühen Sonntagmorgen fiel einer Streife auf der B50 bei Argenthal ein Verkehrsteilnehmer auf, welcher offensichtlich grundlos mehrmals die Fahrspur wechselte. Bei der anschließenden Kontrolle wurde dann auch hier festgestellt, dass der Fahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Beiden Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

 

Verfolgungsfahrt / Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Samstagnachmittag kam der Streife im Bereich Braunshorn ein Pkw entgegen von dem bekannt war, dass der Eigentümer eigentlich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Beim Versuch das Fahrzeug anzuhalten beschleunigte der Fahrer plötzlich und versuchte sich so vermutlich einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Der Fahrer hielt dann nach kurzer Verfolgungsfahrt doch an und unterzog sich der Kontrolle. Hier wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und dieser zusätzlich noch unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand. Den Fahrer erwartet nun gleich mehrere Strafanzeigen.

 

Am Samstagabend wurde ebenfalls im Bereich Braunshorn ein Rollerfahrer kontrolliert. Der Jugendliche konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung aushändigen. Da der Roller offensichtlich schneller als die erlaubten 25 km/h war, wurde dieser sichergestellt und ein Geschwindigkeitsgutachten angeordnet. Sollte der Roller zu schnell sein, so wird gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden.


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