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Abschiebung kostet 100.000 Euro

Kreisverwaltung Cochem-Zell hatte gehofft, dass Kosten vom Bund übernommen werden. Das ist offenbar nicht der Fall und der Cochem-Zeller Steuerzahler bleibt auf den Kosten für Rückführung von Somalier sitzen.
Verübte schwerste Gewalttaten in Deutschland: Abdi M. (24) wurde nach Somalia abgeschoben. Kosten: Rund 100.000 Euro. Foto: Zender

Verübte schwerste Gewalttaten in Deutschland: Abdi M. (24) wurde nach Somalia abgeschoben. Kosten: Rund 100.000 Euro. Foto: Zender

Von Mario Zender Cochem. Als Abdi M. (24) am 22. Februar 2014 illegal nach Deutschland einreiste und hier einen Asylantrag stellte, hatte keiner damit gerechnet, welche Probleme der junge Somalier mit sich bringt. Die begannen bereits wenige Tage nachdem er in die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende, kurz »Afa«, in Trier kam. Nicht mal eine Woche später zeigte er sein wahres Gesicht. Am 3. März 2014, es war Rosenmontag, vergewaltigte er in Trier ein 16-jähriges Mädchen und attackierte eine 21-jährige Frau. Einen Tag nach der Tat kam er in Untersuchungshaft und wurde am 1. Oktober 2014 vom Landgericht Trier, unter anderem wegen Vergewaltigung, zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Es folgten weitere Straftaten, sogar in der Haftanstalt, wo es zu Vorfällen mit weiblichen Bediensteten kam. Abdi M. wurde wegen exhibitionistischer Handlungen in der Haftanstalt (er hatte sich vor einer Bediensteten sowie einer Praktikantin entblößt) verurteilt. Doch das Ende der Haft stand an und beim Kreis Cochem-Zell gingen alle Alarmlampen an. Der Grund: Der Asylbewerber wurde dem Landkreis Cochem-Zell im Jahr 2015 mit Verteilungsverfügung der ADD Trier zugewiesen. Deshalb war der Landkreis laut Landesaufnahmegesetzes »zur Aufnahme und Unterbringung verpflichtet.« Doch beim Kreis wollte man mit allen Mitteln verhindern, dass der Schwerkriminelle in einen Ort des Kreises Cochem-Zell kommt. Deshalb wurde der Asylbewerber in einer geheimen Aktion am 13. April abgeschoben. Und zwar in einem Privatjet. Der Kreisverwaltung war bereits damals klar, dass die Kosten bei 50.000 bis 100.000 Euro liegen können. Nun - gut sieben Monate später - liegen die Gesamtkosten vor. Das Bundespolizeipräsidium hat dem Kreis für die Rückführung im Rahmen einer Charterflugmaßnahme eine Rechnung in Höhe von 82.045,31 Euro gestellt. Dazu kommen nochmals rund 20.000 Euro Kosten des Bundespolizeipräsidiums für die Sicherheitsbegleitung, was zusammen Kosten in Höhe von 106.045,31 Euro ergibt. Anfänglich hatte der Kreis noch darauf gehofft, dass der Betrag oder zumindest ein Anteil von Bund oder Land erstattet wird. Das ist aber offenbar nicht der Fall. Nun soll der Kreisausschuss am kommenden Montag über die »überplanmäßige Ausgabe« entscheiden.
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Kommentar
Von Mario Zender

Landrat Schnur hat die Abschiebung des kriminellen Asylbewerbers entschieden. Er wusste, dass hier Kosten anfallen werden, die im sechsstelligen Bereich liegen. Er wusste auch, dass dies zu Diskussionen führen wird. Dennoch hat er so entschieden. Und es war die richtige Entscheidung. Den Gewaltverbrecher sind wir nun los! Auf den Kosten bleiben die Cochem-Zeller Steuerzahler vermutlich sitzen. Denn Bund und Land halten die »Ohren steif«. Dabei wurde uns die kriminelle »Laus« vom Land in den »Pelz« gesetzt! Deshalb sollte Berlin oder Mainz diese Kosten tragen. Mail an den Autor: mzender@weiss-verlag.de


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