Sicherheitsmängel: Kreisstraße zwischen Krummenau und Weitersbach wird gesperrt
Die Kreisverwaltung hat die Sperrung als zuständige Verkehrsbehörde aufgrund gravierende Straßenschäden angeordnet. Die Verkehrssicherheit sei nicht mehr gegeben, heißt es in der entsprechenden Pressemeldung.
Die betroffene Kreisstraße trägt drei verschiedene Bezeichnungen (K 70, 72 und 69), weil ihr Mittelstück (K72) über die Gemarkung der Ortsgemeinde Laufersweiler im Rhein-Hunsrück-Kreis verläuft.
Nach einer Besichtigung der Strecke durch Vertreter der Landkreise Birkenfeld und Rhein-Hunsrück sowie der Polizeiinspektion Simmern wurde entschieden, dass eine Gefahrenbeschilderung nicht mehr ausreicht. Angesichts des bevorstehenden Winters und der zu erwartenden weiteren Straßenschäden wurde die Nutzung als nicht mehr vertretbar eingestuft. Bereits jetzt ist die Geschwindigkeit auf dieser Strecke auf 10 Stundenkilometer begrenzt.
Die Sperrung betrifft den gesamten Pkw-, Großraum- und Schwerverkehr, während land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge weiterhin zugelassen sind. Radfahrer können die Strecke bis hinter die Ortsausgänge von Krummenau und Weitersbach nutzen, müssen jedoch über eine Umleitungsstrecke über nicht-asphaltierte Waldwege weiterfahren.
Der Verkehr wird größtenteils über die Landesstraße (L) 190 zwischen Weitersbach und Krummenau umgeleitet. In den ersten Tagen müssen Autofahrer aufgrund einer Brückensperrung auf der L 190 (zwischen Rhaunen und Krummenau) eine großräumige Umleitung über die L 182 und K 73 einplanen.