

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine „häusliche Absonderung“, also eine angeordnete Quarantäne nur besteht, wenn dies mündlich von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamts ausgesprochen und im Anschluss schriftlich durch einen Bescheid, der mittels einer sogenannten Postzustellungsurkunde zugestellt wird, bestätigt wurde. Hierzu sind ausschließlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts befugt. Im schriftlichen Bescheid sind der Quarantänebeginn und das Ende vermerkt sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung angehängt. Dies kann dann auch dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Die häusliche Absonderung wird aktuell nur Personen angeordnet, die vom Gesundheitsamt als direkte Kontaktpersonen zu einem bestätigten Coronafall ermittelt wurden, sowie die sogenannte Indexfälle (Covid-19-Erkrankte) selbst. Personen, die unter angeordneter Quarantäne stehen, werden täglich von den Mitarbeitern des Gesundheitsamts angerufen. Sie müssen ein sogenanntes Fiebertagebuch führen und werden zu möglichen auftretenden Symptome befragt. Es kann auch zu Verlängerungen der angeordneten Quarantäne kommen. Dies erfolgt ebenfalls mündlich und wird anschließend schriftlich bestätigt.