Nico Lautwein

Abschlussfeier der Justizfachwirte in Saarburg

Saarburg. Justizminister Herbert Mertin gratuliert Justizfachwirten zum erfolgreichen Abschluss.

Gruppenfoto der Absolventinnen und Absolventen mit Justizminister Herbert Mertin, dem Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Bernhard Thurn und dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Henrichs

Gruppenfoto der Absolventinnen und Absolventen mit Justizminister Herbert Mertin, dem Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Bernhard Thurn und dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Henrichs

Bild: Ministerium der Justiz

Justizminister Herbert Mertin hat in der Stadthalle in Saarburg 65 Absolventinnen und Absolventen zur bestandenen Laufbahnprüfung im Justizfachwirtedienst gratuliert und ihnen gemeinsam mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken, Thomas Henrichs und Bernhard Thurn, die Befähigungszeugnisse überreicht.

In seiner Ansprache erklärte der Minister: „Dass Sie sich für die Justiz entschieden haben und sich nun nach erfolgreicher Ausbildung Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt nennen dürfen, freut mich besonders. Denn wie Sie wissen, sind wir in diesen Zeiten mehr denn je auf kluge Köpfe angewiesen. Seien Sie stolz sein auf die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie in den vergangenen zwei Jahren und zwei Monaten in Theorie und Praxis erworben haben! Auf Sie warten nun ebenso anspruchsvolle wie wichtige und vielseitige Tätigkeiten bei unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften. Für diesen weiteren Weg wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Freude!“.

Nach bestandener Prüfung nehmen Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr. Oft sind sie erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören unter anderem die Verwaltung der Akten, die Fristenkontrolle und die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen von Verfahrensbeteiligten. Sie führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen, erteilen Grundbuchauszüge und gewähren Einsicht in das Grundbuch. Zu ihren Aufgaben können außerdem die Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie die Berechnung von Gerichtskosten zählen.

„Der Justizfachwirtedienst ist eine wichtige Säule unsere Rechtspflege. Wir werden seine Attraktivität und die der Ausbildung daher weiter steigern. Die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter, die bei uns ihre Ausbildung beginnen, haben wir im Vergleich zum Jahr 2013 mehr als verdoppelt. Das neue Ausbildungszentrum hier in Saarburg wird noch in diesem Jahr für die neuen Jahrgänge zur Verfügung stehen und eine moderne Ausbildungsumgebung bieten. Mit den hier neu entstehenden Unterkünften werden wir zudem die angespannte Wohnraumsituation in Saarburg entschärfen, mit der viele von Ihnen konfrontiert waren. Und auch für die Zeit nach der Ausbildung erhöhen wir die Attraktivität der Tätigkeit, indem wir die Beförderungsmöglichkeiten für Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte verbessern.“, so Minister Mertin weiter.

Abschließend dankte Minister Mertin den Bürgermeistern der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und der Stadt Saarburg, Herrn Jürgen Dixius und Herrn Andreas Reymann, sowie den Lehrkräften für deren Einsatz: „Ohne die hervorragende Kooperation auf kommunaler Ebene wäre die Errichtung des neuen Ausbildungszentrums, mit dem wir die Ausbildung weiter modernisieren, nicht möglich gewesen. Ebenfalls herzlich bedanken möchte ich mich bei den Lehrkräften und all denjenigen, die sich in die Ausbildung – sei es in der Theorie oder der Praxis – einbringen. Mit Ihrem Engagement legen Sie den Grundstein dafür, dass wir auch in Zukunft auf eine funktionierende Rechtspflege und hochqualifizierte Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte setzen können.“

Information:

Die Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirten dauert zwei Jahre und zwei Monate. Die praktischen Ausbildungszeiten verbringen die Anwärterinnen und Anwärter bei ihren Ausbildungsbehörden vor Ort. Zu den drei fachtheoretischen Lehrgängen kommen sie für mehrere Monate in Saarburg zusammen. Während der Lehrgänge werden die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt. Mit der schriftlichen und mündlichen Prüfung im August und September jedes Jahres schließt die Ausbildung ab.

Mit Beginn der Ausbildung werden die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Erfolgreich geprüfte Anwärterinnen und Anwärter können in der Regel damit rechnen, dass sie als Justizsekretärin bzw. Justizsekretär in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Nach erfolgreich abgeleisteter Probezeit können dann die Beamtinnen und Beamten auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden.

Justizfachwirtinnen und -wirte können zudem zur Gerichtsvollzieherlaufbahn zugelassen und nach einer weiteren Ausbildung von 20 Monaten und dem Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ernannt werden.

Hochqualifizierte Beamtinnen und Beamte haben weiter die Möglichkeit, zum Aufstieg zugelassen zu werden. Nach einer Ausbildung von drei Jahren und nach Ablegen der Aufstiegsprüfung können sie dann als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://olgko.justiz.rlp.de/ausbildung-stellenangebote/justizfachwirtin/justizfachwirt

https://justizausbildung.rlp.de/justizfachwirt.php

 


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