131 Corona-Fälle im Monschauer Land

Jeweils vier neue Covid-19-Infektionen werden aus der Stadt Monschau und der Gemeinde Roetgen gemeldet, in Simmerath gibt es gar acht neue Fälle. Am Wochenende gab es einen Fehler bei der Übermittlung der Zahlen an das RKI. NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung und Coronabetreuungsverordnung erlassen. Und es gibt einen weiteren Impferlass des Gesundheitsministeriums.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 23.04.2021, 399 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 23.325. 20.410 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 525. In den vergangenen Tagen in ist eine Frau im Alter von 94 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2390 Menschen nachgewiesen infiziert und die hiererrechnete Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 179.
 
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz
Aachen    1038    9950    189
Alsdorf    292    2167    235
Baesweiler    137    1373    177
Eschweiler    251    2399    214
Herzogenrath    154    1956    110
Monschau    35    376    103
Roetgen    47    318    231
Simmerath    49    529    104
Stolberg    246    2538    184
Würselen    141    1719    111      
Gesamtergebnis    2390    23325    179

Das RKI erläutert auf der Seite https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html sehr ausführlich, warum die Zahlen des RKI oftmals von den gemeldeten Zahlen der Landkreise abweichen.

Fehler bei der Übermittlung

Der niedrige Inzidenzwert der StädteRegion Aachen am Samstag (129) beim RKI kam durch einen Übermittlungsfehler zustande. Der hier vor Ort festgestellte Wert lag bei 172. Das Gesundheitsamt hat den Meldefehler nach Feststellung am Samstagmorgen sofort korrigiert alle zuständigen Stellen informiert. Das RKI korrigierte jedoch die Zahlen nicht, obwohl diese ausschlaggebend für die weiter zu ergreifenden Maßnahmen sind. Jetzt werden die strengeren Maßnahmen ab einer Inzidenz von 150 (kein Click&Meet sondern click&collect im Handel) werden statt am Dienstag voraussichtlich erst am Donnerstag in Kraft treten. Der Übergang vom Wechselunterricht in den Distanzunterricht bzw. in die Notbetreuung bei den Kitas erfolgt dadurch statt am Mittwoch voraussichtlich erst am Donnerstag. In beiden Fällen bedarf es einer Feststellungsverfügung des Landes.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung und Coronabetreuungsverordnung

Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung nach Veröffentlichung des Bundes-Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) angepasst. Dort ist nun geregelt, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales jeweils der Lage entsprechend bekannt machen wird, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die Bundesnotbremse greift.
Darüber hinaus gelten die bisher in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen fort. Dies bedeutet für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Corona-Schutzverordnung fortgelten. So ist sichergestellt, dass das bisherige Schutzniveau in Nordrhein-Westfalen nicht abgesenkt wird. Die Coronaschutzverordnung tritt mit Ablauf des 14. Mai 2021 außer Kraft.

In der aktualisierten Coronabetreuungsverordnung wird ebenfalls geregelt, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bekannt gibt, ab welchem Tag der Präsenzunterricht (im Wechselunterricht) in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten untersagt wird. Das Ministerium hebt diese Untersagung auch wieder auf. Starten kann der Präsenzunterricht jeweils an dem Montag nach Aufhebung der Untersagung wieder. Gleiches gilt für die Untersagung von Gruppenbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und der damit verbundenen Einrichtung von Notbetreuungen. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 21. Mai 2021 außer Kraft.

Neuer Impferlass des Landes

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in einem weiteren Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt.
Personen ab 70 Jahren, die dringend gleichzeitig mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren. Partnerbuchungen werden aufgrund technischer Voraussetzungen ab dem 30. April 2021 nicht mehr möglich sein.
Ab dem 30. April 2021 ist zusätzlich zu den Impfungen bei den Hausärzten eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich.
 
Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
 
Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a - j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose.
Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
Personen nach Organtransplantation
Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
Personen mit chronischer Nierenerkrankung
Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
Bei der Verteilung von Restdosen sollen Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren vorrangig berücksichtigt werden. Bevorzugt zu berücksichtigen sind auch Personen, die bei der Feuerwehr, der Polizei und an weiterführenden Schulen tätig sind.


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