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Krankepfleger soll Patientinnen sexuell missbraucht haben

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 53 Jahre alten ehemaligen Krankenpfleger Anklage erhoben. Der Mann soll in einer Klinik in Trier Patientinnen sexuell missbraucht haben.
Die Anklage ist zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Diese hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Foto: Symbolbild/Archiv

Die Anklage ist zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Diese hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Foto: Symbolbild/Archiv

Dem Mann wird vorgeworfen in drei Fällen als Krankenpfleger im Nachdienst Patientinnen, die als Notfall in das Krankenhaus eingeliefert worden waren und für deren pflegerische Behandlung er zuständig war, sexuell missbraucht zu haben. Er soll in der Annahme, die Patientinnen seien am Schlafen, sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen haben.  Die Taten sollen sich ereignet haben, als die Patientinnen, die zum Teil aus medizinischen Gründen medikamentös sediert waren, zu Behandlungszwecken auf einer Liege beziehungsweise in einem Krankenbett in einem Behandlungsraum untergebracht waren.

Patientinnen erstatten Anzeige

Zu den Vorfällen soll es im Oktober 2015 und im Januar 2016 gekommen sein. Ein weiterer Vorfall soll sich bereits im Jahr 2007 ereignet haben. Das Ermittlungsverfahren war eingeleitet worden, nachdem die betroffenen Patientinnen Anzeige erstattet hatten. Der Angeschuldigte hat die ihm vorgeworfenen Taten zum Teil bestritten und zum Teil von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft jedoch einen hinreichenden Tatverdacht für gegeben.

Verfahren aus dem Jahr 2007 eingestellt

Wegen der Tat aus dem Jahr 2007 hatte die Staatsanwaltschaft Trier bereits im Jahr 2007 ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet. Das Verfahren musste damals mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden, da die betroffene Patientin noch während des laufenden Ermittlungsverfahrens verstarb und ihre Angaben daher nicht überprüft werden konnten. Im Hinblick auf die neuen Vorwürfe wurden die Ermittlungen jedoch wieder aufgenommen.

Landgericht entscheidet über Zulassung der Anklage

Der Mann ist inzwischen nicht mehr in der Klinik tätig. Ihm wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt. Die Anklage ist zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Diese hat nun mehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Ein etwaiger Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.


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