

Seit dem 3. März verkehren wieder Personenzüge auf der Trierer Weststrecke. Die Bahnhöfe Trier-Hafenstraße, Trier-Pallien, Trier-West, Trier-Euren und Trier-Zewen sind nun wieder regelmäßig in Betrieb. Doch mit der Reaktivierung der Strecke hat sich auch ein ernstzunehmendes Sicherheitsproblem verstärkt: Gleisüberschreitungen durch Passanten.
Lebensgefahr durch unerlaubtes Betreten der Gleise
Die Bundespolizei Trier weist eindringlich auf die Gefahren hin, die mit dem Überqueren der Gleise an nicht dafür vorgesehenen Stellen verbunden sind. Besonders bei Annäherung eines Zuges kann das Betreten der Gleise zu akuten Lebensgefahren führen. "Das Betreten von Bahnanlagen und Gleisen darf ausschließlich an den vorgesehenen Stellen erfolgen, unter der Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht", erklärt die Bundespolizei.
Rechtliche Konsequenzen und verstärkte Kontrollen
Das unerlaubte Überqueren der Gleise stellt nicht nur eine erhebliche Gefahr für das Leben dar, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In der Regel handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann. In besonders schweren Fällen kann dies sogar eine Straftat darstellen.
Zur Eindämmung dieses Problems wird die reaktivierte Weststrecke künftig unregelmäßig von der Bahnpolizei verstärkt überwacht. Diese Maßnahmen ergänzen die bisherigen Kontrollen im bahnpolizeilichen Bereich und sollen sicherstellen, dass die Sicherheit der Reisenden und der Passanten gewährleistet bleibt.