Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Fall der Trierer Amokfahrt
Trier. Das Urteil des Landgerichts Trier vom 6. Mai 2024 ist rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 28. Januar 2025 als unbegründet verworfen.