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Andreas Bender

Blauzungenkrankheit: Erster Fall im Rhein-Hunsrück-Kreis festgestellt

Rhein-Hunsrück. Diese Woche ist der erste Fall von Blauzungenkrankheit im Kreis bei einer Blutprobe von Schafen im Landesuntersuchungsamt festgestellt worden.
Die Blauzungenkrankheit wurde im Rhein-Hunsrück-Kreis bei Schafen festgestellt.

Die Blauzungenkrankheit wurde im Rhein-Hunsrück-Kreis bei Schafen festgestellt.

Bild: Pixabay

Seit Ende Juli 2024 ist ein sprunghafter Anstieg des Auftretens der Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche der Wiederkäuer. Es handelt es sich um eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die durch kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen) zwischen den empfänglichen Tieren (wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer wie Damwild, Rotwild oder Rehwild) übertragen wird.

 

Das Blauzungenvirus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden, erklärt die Kreisverwaltung. Da die Krankheit durch Gnitzen übertragen wird, ist die Infektionsgefahr in regenreichen Sommermonaten besonders hoch. Besonders Schafe zeigen sehr deutliche Krankheitssymptome, wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellungen sowie Blauverfärbungen oder Läsionen im Maulbereich und an der Zunge. Der Kronsaum an den Klauen rötet sich und wird schmerzhaft, Lahmheiten können die Folge sein. Die Krankheit kann zum Tod der Tiere führen.

 

Eine sichere Diagnose kann nur über eine Blutuntersuchung gestellt werden. Aufgrund der zahlreichen Neuinfektionen und der zurzeit optimalen Lebens- und Vermehrungsbedingungen für die Gnitzen als Überträger rät die Kreisverwaltung dringend zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Ebenfalls sollten die Tiere vor Stechfliegen geschützt werden. Wirksame und für die Tierart zugelassene Mittel (sogenannte Spot On Produkte) erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.

 

Die Impfung ist freiwillig, das Land und die Tierseuchenkasse unterstützen die Tierhalter mit einer Impf-Beihilfe in Form eines Zuschusses von 2,50 Euro pro Rind sowie 2,00 Euro pro Schaf und Ziege.Ebenso erfolgt eine anteilige Übernahme von den Laborkosten am Landesuntersuchungsamt von 70 Prozent bei Rindern und 50 Prozent bei kleinen Wiederkäuern. Ausführliche Informationen zur Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit gibt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut.

 

Da Rheinland-Pfalz aufgrund der zahlreichen neuen Blauzungenkrankheitsfälle nicht mehr frei von der Krankheit ist, gelten Verbringungseinschränkungen. Die aktuellen Regelungen und Vordrucke zur Verbringung von Tieren entnehmen Sie folgendem Link: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt

 

Für Fragen und Beratung zur Blauzungenkrankheit wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt der Kreisverwaltung: vetamt@rheinhunsrueck.de06761/ 82 810. 


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