Robert Syska

Verunreinigtes Trinkwasser: Deshalb ist die Ursachensuche so kompliziert

Landkreis Birkenfeld. Das Abkochverbot für 39 betroffene Gemeinden im Landkreis ist mittlerweile aufgehoben - die Ursache steht allerdings auch weiterhin nicht fest.

Das Abkochgebot ist aufgehoben, doch die Ursachenforschung dauert an.

Das Abkochgebot ist aufgehoben, doch die Ursachenforschung dauert an.

Bild: Pixabay / Symbolfoto

Dass sich die Ursachenforschung schwierig gestaltet, sei nicht ungewöhnlich, wie die Kreisverwaltung betont. Denn das Wasserversorgungsnetz sei hochkomplex und umfasse viele verschiedene Elemente umfasst, die alle potenzielle Quellen für Verunreinigungen darstellen könnten. Dazu gehören nicht nur die Wasserquellen selbst – wie Talsperren, Brunnen oder Quellgebiete – sondern auch die Aufbereitungsanlagen, die Verteilungssysteme und die Hochbehälter, die das Wasser in die Haushalte transportieren. Jede dieser Komponenten kann durch äußere Einflüsse wie extreme Wetterbedingungen, bauliche Mängel oder unsachgemäße Wartung in Mitleidenschaft gezogen werden. Darüber hinaus können auch lokale Einflüsse, wie defekte Rohrleitungen oder Rückflüsse aus Haushalten und gewerblichen Anlagen, zu Verunreinigungen führen.

Im jüngsten Fall im Landkreis waren unter anderem die Grenzwerte von Escherichia Coli, Enterokokken und von Coliformen Bakterien überschritten, was ein Hinweis auf fäkale Verunreinigungen ist. In solchen Fällen ist ein Abkochgebot stets das Mittel der Wahl. Denn der Verzehr des belasteten Wassers kann ohne Abkochen zwar Gesundheitsbeeinträchtigung nach sich ziehen, etwa Infektionen oder Durchfallerkrankungen, allerdings ist die Belastung nicht so schwerwiegend, dass weitergehendeMaßnahmen wie eine komplette Unterbrechung der Trinkwasserversorgung notwendig wären.

Bei der Analyse von Trinkwasserproben werden sowohl mikrobiologische, physikalische als auch chemische Werte überprüft. Bei Grenzwertüberschreitungen muss das zuständige Labor innerhalb von 24 bis 72 Stunden eine Auswertung liefern. In Sonderfällen, wie etwa bei Legionellenuntersuchungen, dauert die Analyse bis zu 14 Tage. Sobald die Laborergebnisse vorliegen, entscheiden das Gesundheitsamt und die Wasserversorger, ob ein Abkochgebot notwendig ist.

Die Kommunikation der Trinkwasserqualität und der Maßnahmen bei Störfällen liegt in der Verantwortung der Wasserversorger, die in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung über Pressemitteilungen und zentrale Plattformen die Bevölkerung informieren. So wird sichergestellt, dass alle betroffenen Bürger zeitnah über die aktuellen Entwicklungen und die Sicherheit des Trinkwassers informiert werden.

Bürger können die Qualität des Trinkwassers jederzeit über das Trinkwasserinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz einsehen, das umfassende Daten zur Wasserqualität in ihrer Region bietet.

 


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