Tödliche Verletzung billigend in Kauf genommen
Idar-Oberstein. Vor dem Landgericht beginnt die Verhandlung wegen einer Messerstecherei in Idar-Oberstein.
Der 55-jährige Fahrer des letzten Pkw in der Reihe bemerkte dies zu spät und schob den mittleren auf den ersten Wagen auf. An allen drei Fahrzeigen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt rund 8000 Euro. Die Fahrerin und der Beifahrer des mittleren Pkw wurden beim Aufprall leicht verletzt. Gegen den 55-jährigen Unfallverursacher wurde deshalb ein Verfahren wegen des Verdachts der Fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet. Sein Wagen war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Es kam zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen.