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Neue Corona-Regeln in der Vulkaneifel

Änderungen gibt es kaum. Kosmetik-, Tattoo- und Piercingsstudios dürfen wieder öffnen, ebenso die Außengastronomie unter Auflagen. Sport darf wieder zu mehreren betrieben werden. Die Allgemeinverfügung gilt allerdings nur für vier Tage.
Die Schnelltests in den Teststationen haben kaum zu einer Erhöhung des Inzidenzwertes beigetragen. Foto: Mager

Die Schnelltests in den Teststationen haben kaum zu einer Erhöhung des Inzidenzwertes beigetragen. Foto: Mager

Ab heute gilt im Landkreis Vulkaneifel eine neue Allgemeinverfügung, die Regeln beinhaltet, um die Verbreitung des Coronavirus' einzudämmen. Die letzte Allgemeinverfügung war vor einer Woche am 1. April in Kraft getreten, da die Sieben-Tage-Inzidenz an mehr als drei Tagen in Folge über 100 lag. Sie galt bis einschließlich am gestrigen Mittwoch. Daher musste nun eine neue Allgemeinverfügung erlassen werden. Da der Inzidenzwert seit Montag durchgehend zwischen 50 und 100 liegt, gibt es leichte Lockerungen. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Im Einzelhandel ist weiterhin "Termin-Shopping" möglich. Dazu muss zuvor ein Termin vereinbart werden. Pro angefangenen 40 Quadratmetern Verkaufsfläche darf nur einem Kunden zeitgleich Zutritt gewährt werden. Dabei muss eine medizinische Masken oder eine FFP-2-Masken getragen werden. Es besteht eine Verpflichtung zur Erfassung der Kontaktdaten.
  • Lebensmittelgeschäfte, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte dürfen ohne "Termin-Shopping" öffnen.
  • Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung bleiben weiterhin zulässig.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nun mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.
  • Sport ist im Freien ist wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig: Beim Sport gilt das Abstandsgebot. Kontaktfreies Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich zulässig. Auch dabei gilt das Abstandsgebot.
  • Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche unter strengen Hygieneauflagen für Gäste öffnen.
  • Bestimmte körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios sind wieder erlaubt.
  • Erlaubt sind auch nach wie vor, Dienstleistungen, die hygienischen und medizinischen Gründen dienen, wie solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Frisören, Physio-, Ergo-, und Logotherapien oder der Fußpflege.
Landrätin Julia Gieseking begrüßt den Umstand, dass die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Vulkaneifel momentan unter der 100er-Inzidenz-Marke liege. In diesem Zuge bedankt sie sich bei der Kreisbevölkerung, die sich auch an Ostern vorbildlich an die Maßnahmen gehalten habe. Zur Wahrung der Stabilität, sei es jedoch weiterhin nötig die gültigen Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln und die Hygienepflichten einzuhalten. Die Allgemeinverfügung gilt allerdings nur für vier Tage bis einschließlich Sonntag, 11. April. Nach dem 11. April läuft auch die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz aus, die der Allgemeinverfügung übergeordnet ist. Da noch nicht klar ist, welche Regeln in der kommenden CoBeLVO festgeschrieben werden, macht es laut Klaus Benz, Leiter des Geschäftsbereichs II der Kreisverwaltung, wenig Sinn, die neue Allgemeinverfügung länger gelten zu lassen. "Der niedrige Inzidenzwert sollte nicht dazu verleiten zu denken: Yippie Yah Yei, alles wird gut", mahnte Dr. Volker Schneiders, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Die britische Virus-Mutation B.1.1.7., die als besonders ansteckend gilt, beherrsche das Geschehen. Bis zum gestrigen Mittwoch seien 87 Fälle nachgewiesen worden. Auch wenn es gut sei, dass die Schulen wieder geöffnet seien, werde es dort mit Sicherheit positive Fälle geben, so Schneiders. Seit dieser Woche testen sich Schülerinnen und Schüler in den Schulen mit Schnelltests regelmäßig selbst. Bei positiven Fällen wird das Ergebnis durch einen PCR-Test überprüft. Viele Schnelltests wurden auch über die Kar- und Ostertage in den kreisweit sechs Teststationen von Rotem Kreuz und DLRG absolviert. Rund 2.000 Personen ließen sich in diesem Zeitraum laut Schneiders testen. Dabei seien lediglich zwei Ergebnisse positiv gewesen. Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Vulkaneifel finden Sie als pdf-Dokument neben/unter diesem Bericht.


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