Andrea Fischer

Sperrung der Sport- und Mehrzweckhalle

Schöndorf. Schöndorfer Mehrzweckhalle wegen Schimmelbefalls geschlossen: Wasserschaden stellt Sportbetrieb vor große Herausforderungen

Die Schöndorfer Mehrzweckhalle, die nun wegen eines Wasserschadens geschlossen werden musste.

Die Schöndorfer Mehrzweckhalle, die nun wegen eines Wasserschadens geschlossen werden musste.

Bild: fotografeike

Im Kontext des Starkregenereignisses an Pfingsten und den erhöhten Niederschlägen in jüngster Vergangenheit wurden stärkere Feuchtigkeitseintritte im Bodenaufbau der Sport- und Mehrzweckhalle festgestellt. Aufgrund der Ergebnisse der Ursachenanalyse kann die Sport- und Mehrzweckhalle Schöndorf seit Ende der Sommerferien nicht mehr genutzt werden:

Um eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmelsporen auszuschließen wurde eine Raumluftprüfung durchgeführt. Die Überprüfung ergab eine unzulässig hohe Schimmelpilzkonzentration. Das Gesundheitsamt Trier-Saarburg hat daraufhin die weitere Nutzung untersagt.

Gemeinsam mit den Ortsbürgermeistern der 5 Poargemeinden (Schöndorf, Bonerath, Holzerath, Ollmuth und Hinzenburg) und den Nutzerinnen und Nutzern der Halle wurde die Hallensperrung bereits in der vergangenen Woche erörtert und nach Ausweichlösungen gesucht. Dank der Kreativität und Kooperationsbereitschaft der Ortgemeinden haben die außerschulischen Sportgruppen bereits Ausweichlösungen u.a. in benachbarten Sporthallen und Bürgerhäusern in der Poar gefunden. Der Schulsport der Grundschule Schöndorf kann in den Sporthallen Pluwig und Gutweiler erfolgen. Zwischenzeitlich wurde hierfür auch ein Schülertransport organisiert, der zwar zusätzliche Kosten für die Verbandsgemeinde Ruwer zur Folge hat, jedoch einen Schulsport nach Lehrplan ermöglicht.

Eine abschließende Lösung für die Fastnachtsveranstaltungen des Karnevalvereins und der Frauengemeinschaft konnte noch nicht gefunden werden. In Anbetracht der aktuell noch laufenden Analyse kann derzeit nicht abschließend gesagt werden, ob und ab wann die Halle wieder nutzbar ist. Vereinbarungsgemäß werden wir die Nutzerinnen und Nutzer, Ortsgemeinden und Bürgerinnen und Bürger über den weiteren Verlauf informieren.

In der jüngsten gemeinsamen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses wurde über die aktuelle Schadenslage informiert. Die Gremien haben die Verwaltung beauftragt, ein Gutachten zur Schadensherkunft in Auftrag zu geben, als Grundlage für die weiteren Sanierungsschritte. In Anbetracht des Sanierungsbedarfs in den Hallen Pluwig und Gutweiler sowie der aktuellen Beschlusslage der Verbandsgemeinderatsgremien stellt der Wasserschaden in Schöndorf eine große Herausforderung für die Hallennutzerinnen und -nutzer und die Verwaltung dar. Laut Beschlusslage soll die Sanierung der Mehrzweckhalle Gutweiler erst nach der Sanierung der Sporthalle Pluwig erfolgen und in Pluwig zunächst abgewartet werden, ob die Sporthalle zukünftig als Mehrzweckhalle unter finanzieller Beteiligung der Ortsgemeinde Pluwig umgebaut wird. In dieser Angelegenheit steht aktuell die Entscheidung der Ortsgemeinde Pluwig an.

Das in dieser Woche in Auftrag gegebene Gutachten soll abschließend Klarheit über die Herkunft des Wasserschadens in der Halle Schöndorf bringen. Unter Ausschluss verschiedener Ursachen wird derzeit angenommen, dass die fehlerhafte Gründung oder Abdichtung der Bodenhülsen für die Befestigung von mobilen Sportgeräten verantwortlich ist. Diese sind im Punktfundament unter der Bodenplatte zu gründen bzw. in die Flächenabdichtung einzubeziehen. Sofern dies nur teilweise oder gar nicht erfolgte, dringt Grundwasser durch die Bodenhülsen in den Schwingboden.

Sollte das Gutachten die Annahme bestätigen, muss der Boden in der Halle und in den Nebenräumen im Untergeschoss bis auf die Bodenplatte zurückgebaut und neu aufgebaut werden.

Dieser Wasserschaden stellt neben den Schäden des Pfingsthochwassers eine weitere Herausforderung für die Verbandsgemeinde Ruwer dar. Unser Ziel als Verwaltung ist es, möglichst schnell Klarheit über die Schadenslage zu erhalten und den Schaden zu beheben.


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