Edith Billigmann

Haftbefehl für Geburtstagskind

St. Wendel. Seinen Geburtstag durfte ein 42-Jähriger in der Zelle der Polizeiinspektion St. Wendel verbringen. Nachbarn hatten ihn wegen Ruhestörung angezeigt. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag.

Bild: Pixabay

Das ist passiert: Am späten Freitagabend wurde in einem Freisener Ortsteil eine Ruhestörung durch überlaute Musik gemeldet. Die Polizeibeamten trafen an der Wohnanschrift einen 42-jähriger Mann an, der in seinen anstehenden Geburtstag hineinfeiern wollte. Bei einer Personenüberprüfung stellten die Beamten jedoch fest, dass gegen das "Geburtstagskind" ein Haftbefehl von drei Monaten vorliegt.

Deshalb musste die Geburtstagsfeier beendet und der Mann festgenommen werden.

Bis zur Einlieferung in einer Justizvollzugsanstalt am nächsten Tag musste er die Nacht in einer Zelle der Polizeiinspektion St. Wendel verbringen.

Quelle: Polizeiinspektion Sankt Wendel


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