Deutlich mehr Arbeitslose
Ungewöhnlich sei ein deutlicher Anstieg um diese Jahreszeit nicht, betont Agenturleiter Frank Schmidt. „Im Winter schließen viele Betriebe saison- oder witterungsbedingt. Das wirkt sich je nach Branchenmix immer deutlich aus.“ So liege die prozentuale Steigerung auch diesmal durchaus im Rahmen des Üblichen. „Allerdings sind wir in diesem Winter wegen der Corona-Pandemie von einem ungewöhnlich hohen Niveau aus gestartet.“ Der Anstieg der Arbeitslosenzahlen macht sich sowohl in der Arbeitsagentur (Sozialgesetzbuch/SGB III) als auch beim Jobcenter (SGB II) bemerkbar. Für den Landkreis weist die Arbeitsagentur im SGB III zum Monatsende 2.965 Arbeitslose aus, das entspricht einem Plus von 370 gegenüber dem Vormonat und einem Anstieg von 592 zum Vorjahr. Das Jobcenter Mayen-Koblenz meldete für Januar 1.750 arbeitslose Menschen – 106 mehr als im Dezember und 228 mehr als im Januar 2020. Kaum bemerkbar machte sich der Winter in der Stellenmarkt-Statistik. Die Arbeitgeber meldeten in den letzten vier Wochen 197 zusätzliche Stellen aus der Stadt und 277 aus dem Landkreis. Das sind zwar für Koblenz 48 weniger als im Dezember, aber für den MYK-Kreis 46 mehr. Insgesamt liegen dem Arbeitgeberservice aus der Region derzeit 2.808 Stellenangebote vor – 1.214 aus der Stadt, 1.594 aus dem Landkreis. In Koblenz sind das 492 und im MYK-Kreis 496 Stellen weniger als vor einem Jahr. Zehn Monate nach Beginn der Corona-Krise zeigen sich weite Teile der Wirtschaft überraschend stabil, erklärt Schmidt. In vielen Industrieunternehmen sei die Produktion wieder angelaufen. „Allerdings gibt es auch Branchen wie Gastronomie und Handel, die massiv vom Lockdown betroffen sind und um ihre Existenz fürchten müssen, wenn sie nicht unterstützt werden. Das von den Arbeitsagenturen ausgezahlte Kurzarbeitergeld spielt hier eine wichtige, für manchen Betrieb wahrscheinlich sogar die entscheidende Rolle.“ Wer dieses Hilfsmittel nutzen will, muss zunächst Kurzarbeit anzeigen. Nach Prüfung und Bewilligung durch die Arbeitsagentur können die angemeldeten Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit gehen – falls notwendig. Denn Unternehmen können auch entscheiden, das Kurzarbeitergeld (KuG) während des Bewilligungszeitraumes nur für eine gewisse Zeit oder einen Teil der gemeldeten Beschäftigten zu nutzen. Die eigentliche Abrechnung (KuG-Antrag) erfolgt deshalb auch erst im Nachhinein. Da die Unternehmen bis zu drei Monate Zeit haben, entsprechende Unterlagen einzureichen, liegen verbindliche Werte erst mit deutlicher Verzögerung und bislang nur für ganze Agenturbezirke vor. Im Mittelpunkt der statistischen Betrachtung stehen deshalb derzeit noch die KuG-Anzeigen. In den letzten vier Wochen zeigten laut Statistik 110 Koblenzer Betriebe für 1.146 Beschäftigte Kurzarbeit an. Im Landkreis waren es 159 Betriebe und 1.797 Arbeitnehmer*innen. Insgesamt gab es seit Anfang April in der Stadt 2.199 KuG-Anzeigen für 34.292 Beschäftigte., im Landkreis zeigten in diesem Zeitraum 2.715 Unternehmen für 29.449 Mitarbeiter*innen Kurzarbeit an. Zwischen April 2019 und Januar 2020 waren es in Koblenz lediglich 15 Betriebe für 139 Beschäftigte und im MYK-Kreis 16 Betriebe für 200 Beschäftigte. Diese Zahlen zeigten zwar einen Trend auf, ließen jedoch keinen direkten Schluss darüber zu, wie viele zusätzliche Unternehmen nach dem jüngsten Lockdown auf Kurzarbeit zurückgriffen, betont Agenturleiter Schmidt. „Viele Betriebe haben bereits bei der Schließungswelle im November neue Anzeigen eingereicht. Andere müssen nicht aktiv werden, weil ihre früheren Anzeigen noch gelten.“ Andererseits würden auch Betriebe erfasst, die bereits früher Kurzarbeit angemeldet hatten, diese Anzeige nun aber verlängern mussten. Da das Verfahren mehrstufig sei und viele Ergebnisse erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung abgefragt werden könnten, werde erst die Rückschau zeigen, wie viele Unternehmen und Beschäftigte die Krise dank KuG überstanden haben. „Sicher ist aber, dass es auch in unserer Region sehr viele sind.“ Agentur und Jobcenter können wegen der Corona-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. So sind sie dennoch erreichbar: Agentur für Arbeit Koblenz: Sondertelefon: 0261 – 405 405 E-Mail: koblenz-mayen.postfach@arbeitsagentur.de Jobcenter Stadt Koblenz: Sondertelefon(e): 0261 - 579 245 781 E-Mail: jobcenter-koblenz@jobcenter-ge.de Hotline Berufsberatung: Koblenz: 0261 – 405 444. Mayen: 02651 – 950 333. Vieles lässt sich auch ohne direkten Kontakt online erledigen: https://www.arbeitsagentur.de/eservices https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2