Frederik Scholl

Erste Fälle von Blauzungenkrankheit im Kreis

Kreis Euskirchen. Die Tierseuche ist anzeigepflichtig und muss dem Veterinäramt gemeldet werden. Für den Menschen  ist das Virus nicht gefährlich.

Bei Schafen kommt es häufiger zu schweren Verläufen bis hin zum Tod.

Bei Schafen kommt es häufiger zu schweren Verläufen bis hin zum Tod.

Bild: Pixabay

Auch im Kreis Euskirchen wurde bei Rindern und Schafen, die durch das Virus BTV3 verursachte Blauzungenkrankheit nachgewiesen. In den vergangenen Wochen hatte es bereits in nahezu allen umliegenden Kreisen entsprechende Fälle gegeben. Seit dem 26. Juli gehört der Kreis Euskirchen nun ebenfalls zu den betroffenen Regionen.

Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden und unterliegen keinen Handelsbeschränkungen. Das Verbringen von Wiederkäuern unterliegt weiterhin den geltenden Beschränkungen in blauzungenfreie Gebiete.Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei allen Wiederkäuern wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer, aber auch Kameliden. Das Blauzungen-Virus wird nicht von Tier zu Tier durch Kontakt übertragen, sondern durch den Stich kleiner blutsaugender Mücken der Gattung Culicoides, sogenannter Gnitzen.

Klinische Symptome, die sieben bis acht Tage nach der Infektion auftreten, werden insbesondere bei Schafen beobachtet. Es handelt sich hier um hohes Fieber bis 42 Grad Celsius, geschwollene Zunge, Fressunlust, Speicheln, Läsionen im Maul und an der Zunge. Bei Schafen kommt es häufiger zu schweren Verläufen bis hin zum Tod. Bei Rindern sind die Krankheitssymptome meist schwächer ausgeprägt.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfiehlt eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit, da dies den einzigen effektiven Schutz vor klinischen Symptomen und Ausbreitung bietet. Des Weiteren kann versucht werden, die empfänglichen Tiere durch Anwendung von Insekten abwehrenden Mitteln (Repellentien) vor Angriffen der Gnitzen zu schützen. Die Mittel bieten aber nach Ansicht von Experten keinen sicheren Schutz.

Tierhalter und Tierärzte sind aufgefordert, Bestände, in denen BTV-Verdachtsfälle auftreten, bei den zuständigen Veterinärämtern anzuzeigen und Blutproben auf BTV untersuchen zu lassen, um abzuklären, ob die beobachteten Symptome tatsächlich auf BTV3 zurückzuführen sind oder gegebenenfalls doch eine andere Erkrankung vorliegt.

Weitere Infos: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit


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