Wurde die Steib-Galerie verschleudert?
Die Galerie Steib an der Cochemer Moselpromenade würden Immobilienspekulanten sicher als "Filetstück" bezeichnen. Neben dem Marktplatz und der Bernstraße ist die Moselpromenade das "teuerste Pflaster" in Cochem und auch im gesamten Kreisgebiet. Laut Gutachterausschuss liegt allein der Bodenrichtwert in diesem Gebiet bei 410 Euro je Quadratmeter. Und in dieser "ersten Lage" besitzt die landeseigene Stiftung für Kultur ein Gebäude mit Galerie und einem umfangreichen künstlerischen Nachlass des Malers Josef Steib. Dieses war dem Land 1997 von der Witwe des Künstlers geschenkt worden - mit der Maßgabe den künstlerischen Nachlass der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In den vergangenen Jahren hat das Land nach Recherchen des WochenSpiegel rund 400.000 Euro in die Galerie investiert. So wurde das Dach saniert, eine Brandschutz- und Alarmanlage installiert sowie Elektrik, Heizung und Fenster erneuert. Viel Geld, das die Stiftung in Cochem investiert hat. Ans "Laufen" bekam das Land die Galerie aber nie. Da die Stiftung für Kultur aktuell so gut wie keine Zinseinnahmen mehr hat, waren den Verantwortlichen die jährlichen Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro offenbar ein Dorn im Auge. Als noch bislang unbestätigte Vorwürfe aufkamen, Steib habe eine Nazi-Vergangenheit, trennte sich die Stiftung von der Galerie (wir berichteten). Was aber niemand erfahren sollte, ist der Preis für den das Land sich von der ungeliebten Immobilie in Cochem trennte. Auf Anfrage antwortete der Pressesprecher des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Markus Nöhl: "Zu weiteren vertraglichen Details wurde unter den Vertragspartnern Stillschweigen vereinbart." Intensive Wochenspiegel-Recherchen brachten nun ans Licht, dass die neue Eigentümerin nur lediglich 187.000 Euro für das Gebäude und den gesamten künstlerischen Nachlass bezahlen muss. Aufgeteilt in 59.000 Euro für Grundstück und Gebäude sowie 128.000 Euro für den Nachlass. Für Kunstexperten ein Schnäppchen, denn alleine die Werke von Steib (rund 2.600 Stück) würden am Markt bei einem Verkauf schätzungsweise mehr einbringen als der gesamte Kaufpreis in Höhe von 187.000 Euro. Ministeriums-Sprecher Nöhl weist auf Anfrage darauf hin, dass sich die Erwerberin auch verpflichten musste, die Galerie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. "Mit der Übernahme des Nachlasses ist die museale Nutzung der Galerie Josef Steib im bisherigen Umfang für die Dauer von zehn Jahren notariell festgeschrieben worden. Ein öffentlicher Zugang zur Galerie ist damit sichergestellt", so Markus Nöhl. Dass die neue Erwerberin die Ausstellung für die Öffentlichkeit zugänglich macht, wurde ihr vom Land finanziell "versüßt". Nach WochenSpiegel-Recherchen wurde vom Wert (über 330.000 Euro), den ein Sachverständiger ermittelt hatte, ein deutlicher Abschlag (rund 136.000 Euro) vorgenommen. Warum der Verkauf nicht öffentlich ausgeschrieben wurde und dem Höchstbietenden der Zuschlag erteilt wurde, ist für Nöhl klar geregelt. "Es bestand ein Vorkaufsrecht, von dem Gebrauch gemacht wurde." Die Frage, ob der Verkauf nicht hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen, bleibt offen. Denn in einem solchen Falle hätte das Land dann die Vorkaufsberechtigte fragen können, ob sie Gebäude und Nachlass zum Höchstgebot kauft oder aber dem Höchstbietenden den Zuschlag erteilen kann. Foto: Zender