Staatsanwaltschaft prüft Unfall im "Klotti"-Park
Am Nachmittag des August ereignete sich in einem Wild- und Freizeitpark in Klotten ein Unglücksfall (wir berichteten). Bei der Nutzung einer dort befindlichen Achterbahn soll eine 57 Jahre alte Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft aus dem Saarland zunächst in ihrem Sitz in einer Kurve ins Rutschen gekommen sein, bevor sie aus etwa acht Metern Höhe aus der Bahn herausfiel. Sie verstarb noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr im Rahmen eines Todesermittlungsverfahren festzustellen, ob ihr Tod Folge eines Verschuldens Dritter war. Dazu wird sie bei dem Amtsgericht - Ermittlungsrichterin - in Koblenz die Anordnung einer Obduktion der Verstorbenen beantragen. Diese soll zeitnah stattfinden. Auch wird im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachter die Achterbahn und den Wagen, den die Verstorbene benutzt hat, auf mögliche Ursachen für das Unglück untersuchen. Beabsichtigt ist weiterhin, Genehmigungs- und Prüfunterlagen von Aufsichtsbehörden beizuziehen. Darüber hinaus ist die Polizei beauftragt worden, Zeugen festzustellen und zu vernehmen, die Angaben zu dem Unglücksgeschehen machen können. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Staatsanwaltschaft bisher nicht vor, so dass ergänzende Mitteilungen derzeit nicht möglich sind.
Der Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse betont in einer Mitteilung ausdrücklich, dass ein Todesermittlungsverfahren kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren ist. Es besteht derzeit noch kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. "Das Todesermittlungsverfahren dient als Vorverfahren lediglich dazu festzustellen, ob ein Anfangsverdacht besteht", so Kruse.