Freispruch im Prozess um Hangrutsch bei Enkirch und Traben-Trarbach
Damit enden die Ermittlungen ohne strafrechtliche Konsequenzen für die beiden Beschuldigten.
Die Vorgeschichte
Der Hangrutsch ereignete sich in der Nacht zum 4. Februar 2024, als große Mengen Erdreich samt Bäumen auf die Bundesstraße stürzten. Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Trier legten nahe, dass die Ursache in der Einleitung großer Wassermengen in den Hang lag. Dieses Wasser stammte aus der Entleerung eines Wasserhochbehälters, der oberhalb der B53 liegt. Zwei Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke hatten das Wasser über Schläuche entlang eines Wirtschaftswegs abgeleitet, um es dort versickern zu lassen.
Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, durch dieses Vorgehen den Hang so stark durchnässt zu haben, dass der Erdrutsch unausweichlich wurde. Sie beantragte Strafbefehle wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues wies diesen Antrag jedoch im November 2024 als unbegründet zurück.
Nach Ansicht des Amtsgerichts lag keine strafbare Handlung vor. Die Richter sahen keinen Nachweis für vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln der Beschuldigten. Auch das Landgericht Trier kam zu diesem Schluss und erklärte am 17. Dezember, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss unbegründet sei.
Für die beiden Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke bedeutet dies, dass sie keine strafrechtlichen Folgen befürchten müssen. Ihr Vorgehen während der Wartungsarbeiten am Hochbehälter wird von den Gerichten nicht als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bewertet. Auch eine fahrlässige Schädigung durch ihre Handlungen wurde ausgeschlossen.
Damit endet ein Verfahren, das sowohl juristisch als auch öffentlich für viel Aufmerksamkeit sorgte. Die gerichtlichen Entscheidungen unterstreichen, dass die rechtliche Bewertung komplexer Sachverhalte eine gründliche und differenzierte Betrachtung erfordert.
Text: Kevin Schößler