In Rheinland Pfalz gibt es zwölf Frauennotrufe, die Betroffenen von sexualisierter Gewalt und deren Angehörigen vertraulich, anonym und kostenlos Hilfe anbieten. Sie haben sich zur Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Rheinland Pfalz zusammen geschlossen, um sich durch gemeinsame Aktionen und Gremienarbeit für die Verbesserung der Situation von betroffenen Frauen und Mädchen einzusetzen. Der Frauennotruf hat nun seine Jahresbilanz 2015 vorgestellt.
Die Zahl der Frauen und Mädchen, die sich nach einer Vergewaltigung oder sexuellen Übergriffen an einen Frauennotruf in Rheinland-Pfalz wandten, ist unverändert hoch: 2015 waren es insgesamt 1.334 Betroffene sowie weitere rund 1000 Bezugspersonen und Fachkräfte, die Rat und Unterstützung in den Fachstellen erhielten. "Insgesamt leisteten wir vergangenes Jahr 5.175 Beratungsgespräche, davon fanden fast 3.000 im persönlichen und knapp 1.500 im telefonischen Kontakt statt. Die Emailberatungen haben mit circa 45 Prozent besonders zugenommen und sind damit auf 782 Kontakte angewachsen", so Gaby Krause vom Frauennotruf Westerburg, die bei der Erstellung der Statistik mitwirkte. Im präventiven Bereich gab es landesweit je etwa 50 Selbstbehauptungskurse für Frauen beziehungsweise für Mädchen und Jugendliche. Ferner wurden 24 Selbsthilfe- und andere Gruppenangebote für betroffene Frauen zur Selbstermächtigung umgesetzt.
"Nein heißt nein" ausdrücklich begrüßt
Für Fachkräfte aus verschiedenen Berufsfeldern konnten insgesamt etwa 100 Fortbildungen und Vorträge angeboten werden, ferner wurde eine Fachtagung der LAG zur geplanten Strafrechtsreform des Paragraphen 177 es Strafgesetzbuches in Mainz mit dem Titel "Vergewaltigung verurteilen – Schutzlücken schließen" organisiert. Gerade mithilfe von Postkarten- und Plakataktionen gab es in den Fachstellen vor Ort vielfältige Aktionen und Infotische, um die bundesweite Kampagne "Vergewaltigung verurteilen!" zu unterstützen. Die LAG der Frauennotrufe begrüßt daher ausdrücklich die am 7. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform des Sexualstrafrechts. Der Grundsatz dieser Reform "Nein heißt nein" stellt ein Umdenken dar. Künftig wird es also für den Straftatbestand einer Vergewaltigung ausreichen, wenn das Opfer die sexuelle Handlung erkennbar ablehnt.
Rechtslage könnte Anzeigen
"Natürlich sind wir nun sehr gespannt, wie sich die veränderte Rechtslage in der Zukunft auf unsere Arbeit auswirken wird – auf jeden Fall sollte es nun zu weniger Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen kommen. Dies würde sicher die Anzeigebereitschaft bei Geschädigten erhöhen und zu mehr Gerechtigkeit beitragen", so Barbara Zschernack, langjährige Mitarbeiterin im Frauennotruf Idar-Oberstein, die den Jahresbericht für die LAG mit verfasst hat.
Asylbewerberinnen suchen Beratung auf
Auch erste Asylbewerberinnen kommen nach ihrer Flucht in der Beratung der Frauennotrufen an. Die Fachstellen suchen aktiv die Vernetzung mit Aufnahmeeinrichtungen vor Ort und mit Arbeitskreisen zum Thema Flucht/ Migration. Sie bringen dort ihre Expertise zu frauenspezifischen Auswirkungen von Krieg und Traumatisierung ein. Aktuell werden entsprechende Fortbildungen für die Schulung von MitarbeiterInnen in diesem Arbeitsfeld konzipiert.