Einbrecher: Sex-Attacke auf schlafende Frau
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bundenbach einen Diebstahl mit Waffen (Fall 1), einen Wohnungseinbruchsdiebstahl (Fall 2) sowie einen sexuellen Übergriff (Fall 3) vor. Fall 1: Der Angeklagte soll sich Ende August 2024 nachts zu einem Mehrfamilienhaus in Idar-Oberstein begeben haben. Dort angekommen soll er sich Zugang zu den aufgesperrten Kellerräumlichkeiten des Hauses verschafft haben, um sich in den Besitz stehlenswerter Güter zu bringen. Aus den Kellerräumlichkeiten soll er ein nicht funktionstüchtiges Luftgewehr im Wert von ca. 200 Euro entwendet haben. Fall 2: Im Anschluss daran soll sich der Angeklagte zu einem weiteren Wohnanwesen in Idar-Oberstein begeben haben. Entsprechend eines vorgefassten Tatplans, sich in der Wohnung in den Besitz stehlenswerter Güter zu bringen, soll er sich Zugang zu der Wohnung verschafft haben, indem er ein gekipptes Fenster aufgehebelt habe. In der Wohnung soll er zwei Handys, eine Suppentasse mit Kleingeld sowie ein Zigarettenetui im Gesamtwert von ca. 1.000 Euro eingesteckt haben. Fall 3:
In der vorgenannten Wohnung habe der Angeklagte erkannt, dass dort eine weibliche Person wohne. Er soll sich daraufhin in das Schlafzimmer der zu diesem Zeitpunkt schlafenden Bewohnerin begeben haben. Der Angeklagte soll sodann sexuelle Handlungen an der Bewohnerin vorgenommen haben, wodurch diese erwacht sei. Die Bewohnerin habe den Angeklagten von sich heruntergeschubst, woraufhin der Angeklagte sich mitsamt seiner Beute aus dem Anwesen entfernt habe. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach beginnt am Dienstag, 11. Februar (Az: 2 KLs 1023 Js 11775/24). Ein Fortsetzungstermin ist auf den 26. Februar bestimmt worden.