Verein Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz beantragt Insolvenz in Eigenverantwortung
Der Verein der Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz hat am heutigen Montag, 10. Juni, einen Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens vor dem zuständigen Amtsgericht Neuwied gestellt. Teil des Verfahrens sind die unter dem Dach des Vereins stehenden Einrichtungen und Dienste
- Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach
- St. Josefshaus in Hausen/Wied
- Kloster Ebernach in Cochem/Mosel
- Puricelli Stift in Rheinböllen
- Haus Teresa in Asbach/Westerwald
- St. Antoniushaus in Bad Kreuznach
- Haus Maria Königin in Kirn
- Haus St. Josef in Bad Kreuznach
- Haus St. Michael in Kirchberg/Hunsrück
- Franziskaner mobil.
Nicht von dem Verfahren umfasst sind die auf die Förderung der Kinder-, Jugend-, und Altenhilfe ausgerichtete Stiftung Hospital St. Wendel gGmbH sowie die Behindertenwerkstatt Mosellandwerkstätten Ebernach-Kühr gGmbH.
Hintergründe dieses Schrittes sind laut Eigenangabe des Vereins Kostensteigerungen durch Tariferhöhungen, Inflation, Energiekrise und Materialverteuerungen. Gesundheitspolitische Veränderungen und der wachsende Fachkräftemangel hätten die Lage zusätzlich verschärft. "Die Gegenfinanzierung der pflegerischen, betreuenden und medizinischen Versorgungsleistungen unserer Einrichtungen ist in den vergangenen Jahren zunehmend schwieriger geworden. Aufgrund des Fachkräftemangels können wir nicht alle unsere Einrichtungen voll auslasten - das macht ein auskömmliches Arbeiten herausfordernd", erläuterte Bruder Michael Ruedin, Vorstandsvorsitzender des Vereins Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz.
Insolvenz in Eigenveratwortung gibt Entscheidern größtmöglichen Gestaltungsraum
Ziel der Vorstände ist es, den Verein und die zugehörigen Gesellschaften in der beantragten Insolvenz in Eigenverantwortung "vollständig und unter Beibehaltung der Trägerschaft" zu sanieren. Während des Verfahrens läuft der Betrieb des Vereins unverändert und vollumfänglich weiter, dies gilt auch für sämtliche medizinische, pflegerische und soziale Einrichtungen. Die Löhne und die Gehälter der Mitarbeiter sind über das Verfahren gesichert. "Über das Sanierungsverfahren wollen wir uns den äußeren Gegebenheiten bestmöglich anpassen, um langfristig wirtschaftlich tragfähig zu sein. Dabei ist es unsere Verantwortung und unsere Mission, eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Mitarbeiter und der uns anvertrauten Menschen bestmöglich gerecht wird", so Bruder Michael Ruedin. Der Orden der Franziskanerbrüder stehe fest hinter dem Verein.
Wie Ruedin mitteilte, entwickelt der Vereinsvorstand der Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz bereits gemeinsam mit einem Team aus Restrukturierungsexperten ein Konzept zur zukunftsfähigen Aufstellung der Vereins-Einrichtungen und -Dienste. Teil des Expertenteams sind die Rechtsanwälte Dr. Mark Boddenberg und Kimon Kantis, beide Partner bei "Eckert Rechtsanwälte". Sie sind auf Restrukturierungen in der Healthcare-Branche spezialisiert und werden das Verfahren als Generalhandlungsbevollmächtigte begleiten. "Die Eigenverwaltung gibt den Entscheidern den größtmöglichen Gestaltungsraum, da sie selbstverantwortlich weiter agieren können. Die Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz haben ihre Situation früh erkannt, wodurch die Sanierungschancen gut sind", so Dr. Mark Boddenberg. Der wirtschaftliche Druck auf Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sei bundesweit enorm hoch. "Das Verfahren bietet einen schnellen und effektiven Lösungsweg", so der Rechtsanwalt. Begleitet wird das Verfahren von einem vorläufigen Sachwalter, den das Amtsgericht Neuwied kurzfristig bestellen wird.
Über den Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz e.V.
Die 1862 im Wiedtal gegründete römisch-katholische Ordensgemeinschaft der Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz ist eine sozial-karitativ tätige Brüdergemeinschaft, die ihr Mutterhaus in Hausen (Wied), in Rheinland-Pfalz hat. Die Ordensgemeinschaft betreibt im Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz e.V. mehrere medizinische und soziale Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Über eine Insolvenz in Eigenverantwortung
Ein Eigenverwaltungsverfahren (§ 270a InsO) ist ein Insolvenzverfahren, bei dem der Geschäftsführer unter der Aufsicht eines Sachwalters letztlich die Aufgaben eines Insolvenzverwalters übernimmt und damit selbst den Sanierungskurs unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen bestimmt.