![Die Kundgebung "Gemeinsam Demokratie und Menschenrechte verteidigen!" findest am Dienstag, 18.Februar, auf dem Kornmarkt in Bad Kreuznach statt.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/894/649894/649894_chris-slupski-LeHpD4Jq_cU-unsplash.jpg?_=1739451339&w=236&a=1.5&f=inside)
![Die Kundgebung "Gemeinsam Demokratie und Menschenrechte verteidigen!" findest am Dienstag, 18.Februar, auf dem Kornmarkt in Bad Kreuznach statt.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/894/649894/649894_chris-slupski-LeHpD4Jq_cU-unsplash.jpg?_=1739451339&w=236&a=1.5&f=inside)
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und das unerlaubte Führen einer Schusswaffe vor. Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte befindet sich seit August 2024 in Untersuchungshaft in der JVA Wittlich.
Der Angeklagte soll Mitte August 2024 in Fürfeld in eine heftige Auseinandersetzung mit einem Nachbarn geraten sein. Zunächst habe das Wortgefecht in eine handfeste Schlägerei gemündet, bei der sich beide gegenseitig schlugen. Nachdem die Kontrahenten getrennte Wege gingen, sei der 76-Jährige jedoch in sein Haus zurückgekehrt und habe – laut Anklage – in Wut den Entschluss gefasst, seinen Nachbarn zu töten.
Er habe daraufhin einen Revolver aus seinem Wohnzimmerschrank geholt, für den er keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, und sich auf das Grundstück seines Nachbarn begeben. Im Garten angekommen, soll er die Waffe auf den Kopf seines Nachbarn gerichtet und zweimal den Abzug betätigt haben. Es löste sich jedoch kein Schuss. Daraufhin habe der Angeklagte dem Nachbarn mit dem Griff des Revolvers fünf- bis sechsmal auf den Kopf geschlagen.
Trotz der Verletzungen – der Nachbar erlitt mehrere Quetsch-Riss-Wunden am Kopf, ein Hämatom unter dem rechten Auge und am Oberarm – habe das Opfer schließlich die Waffe an sich reißen können. Nach einer lautstarken Aufforderung habe der 76-Jährige das Grundstück verlassen.
Die Verhandlung wird in mehreren Terminen bis Ende März fortgesetzt. Fortsetzungstermine sind auf den 21. und 27. Februar sowie 17., 20. und 21. März angesetzt. Dabei sollen weitere Zeugen aussagen und die Hintergründe der Tat aufgeklärt werden.