Andrea Fischer

Bundestagswahl 2025: Vorbereitung auf den Wahltermin läuft

Konz. Briefwahl ab Mitte Februar – Wichtige Fristen beachten
Symbolbild

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Bild: Pixabay

 Ab Mitte Februar können Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen, die ab der kommenden Woche zentral aus Mainz versandt werden, enthalten alle notwendigen Informationen für die Stimmabgabe – sowohl im Wahllokal als auch per Briefwahl.

Wahlbenachrichtigungen: Versendung startet

Ab der kommenden Woche erhalten Wahlberechtigte in Rheinland-Pfalz ihre Wahlbenachrichtigungen. Diese geben Auskunft über das zuständige Wahllokal und enthalten auf der Rückseite Anweisungen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Neu in diesem Jahr: Der QR-Code zur schnellen Beantragung.

Die Fristen für die Briefwahl sind aufgrund der vorgezogenen Wahl diesmal kürzer. Erst Ende Januar stehen die endgültigen Kandidatenlisten fest, sodass der Druck der Stimmzettel erst Anfang Februar abgeschlossen wird.

Versand der Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar

Die Stimmzettel und weiteren Unterlagen für die Briefwahl können frühestens ab dem 10. Februar 2025 verschickt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz trifft bereits jetzt Vorbereitungen, um einen schnellen Versand zu gewährleisten.

Dennoch bleibt wenig Zeit, um die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig zurückzuschicken. Wählerinnen und Wähler sollten beachten, dass der Wahlbrief vor dem 23. Februar im zuständigen Rathaus eingehen muss. Angesichts der Postlaufzeiten wird empfohlen, ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen.

Zwei Stimmen, ein Wahltag: 23. Februar 2025

Am Wahltag können die Stimmen wie gewohnt im Wahllokal abgegeben werden. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Teilnahme an der Wahl ist von zentraler Bedeutung, denn: Jede Stimme zählt.


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