Claudia Neumann

A64: Arbeiten zur grundhaften Fahrbahnerneuerung werden nach der Winterpause fortgesetzt

Trier/Region. Vor Aufnahme der Bauarbeiten wird in den kommenden drei Wochen die Baustellenverkehrsführung auf der Richtungsfahrbahn Trier eingerichtet.

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Bild: Symblfoto

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt seit Sommer 2023 die Fahrbahn im Zuge der A64 zwischen der Bundesgrenze zu Luxemburg und dem Übergang zur ehemaligen B52 in beide Fahrtrichtungen grundhaft erneuern. Mit dem Ende der Winterpause wird die mehrjährige Streckenerneuerungsmaßnahme voraussichtlich ab Montag, 14. April 2025, im ersten Bauabschnitt mit den Arbeiten zur grundhaften Fahrbahnerneuerung der Richtungsfahrbahn Luxemburg zwischen dem Parkplatz "Sauertal" und der Sauertalbrücke auf einer Streckenlänge von circa 5,6 Kilometern fortgesetzt.

Folgende Verkehrseinschränkungen sind für den Aufbau der Wechselverkehrsführung notwendig:

Donnerstag, 20. März 2025, bis Samstag, 22. März 2025:
Der Aufbau der Wechselverkehrsführung wird vorbereitet. Es erfolgt ein Austausch von Schutzeinrichtungen. Die Arbeiten werden im Rahmen von Tagesbaustellen vornehmlich außerhalb der Zeiten des Berufsverkehrs ausgeführt.

Montag, 24. März 2025, bis Dienstag, 25. März 2025:
Die Markierungsarbeiten für die Wechselverkehrsführung werden im Rahmen von Tagesbaustellen vornehmlich außerhalb des Berufsverkehrs ausgeführt.

Mittwoch, 26. März 2025, bis Dienstag, 1. April 2025:
Die transportablen Schutzeinrichtungen werden in Fahrtrichtung Trier aufgebaut. Während des Aufbaus wird der Verkehr in Fahrtrichtung Trier durchgehend einstreifig geführt.

Wegen des Rückpendlerverkehrs besteht ab circa 15.00 Uhr eine erhöhte Staugefahr in Fahrtrichtung Trier.

Mittwoch, 2. April 2025, bis voraussichtlich Montag, 7. April 2025:
Der Aufbau der transportablen Schutzeinrichtungen in Fahrtrichtung Trier wird fortgesetzt; in Fahrtrichtung Luxemburg erfolgen ebenfalls Arbeiten an den Schutzeinrichtungen. Der Verkehr wird in Fahrtrichtung Luxemburg und in Fahrtrichtung Trier jeweils einstreifig geführt.

Es besteht insbesondere in der Spitzenverkehrszeit morgens ab circa 6.00 Uhr in Richtung Luxemburg und nachmittags ab circa 15.00 Uhr in Fahrtrichtung Trier eine erhöhte Staugefahr wegen der einspurigen Verkehrsführung.

Montag, 7. April 2025:
Die Wechselverkehrsführung wird fertiggestellt. Geeignete Witterungsbedingungen und ein störungsfreier Ablauf vorausgesetzt, wird die Wechselverkehrsführung im Tagesverlauf in Betrieb gehen.
Mit Einrichtung der Wechselverkehrsführung stehen den Verkehrsteilnehmenden, wie bewährt, morgens in Richtung Luxemburg zwei verengt geführte Fahrstreifen zur Verfügung. Der Verkehr in Richtung Trier kann in diesem Zeitraum einen verengt geführten Fahrstreifen nutzen. Am Nachmittag, wenn die Berufspendler wieder nach Deutschland zurückfahren, stehen zwei verengt geführte Fahrstreifen in Fahrtrichtung Trier zur Verfügung, während der Verkehr in Richtung Luxemburg nur einen verengt geführten Fahrstreifen nutzen kann.
Während der Bauzeit sind verkehrliche Einschränkungen leider unvermeidbar, da den Verkehrsteilnehmenden aufgrund der geringen Bestandsbreite der Autobahn in diesem Streckenbereich keine zusätzlichen Fahrstreifen zur Verfügung gestellt werden können.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Arbeitssicherheit gilt für die Dauer der Baumaßnahme im Baustellenbereich in beide Fahrtrichtungen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Die kompletten Arbeiten im ersten Bauabschnitt sollen bei planmäßigem Verlauf voraussichtlich im November 2025 beendet sein.

Die Autobahn GmbH bittet um eine umsichtige Fahrweise im Baustellenbereich sowie um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen. Den Verkehrsteilnehmenden wird empfohlen, auf die Meldungen im Rundfunk zu achten, absehbare Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrzeit einzuplanen.


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