Der Kreis ist vorbereitet
12,3 Millionen Euro stehen Privathaushalten, Unternehmern, Landwirten und Kommunen zur Verfügung. »Es ist mir wichtig, dass die Menschen mit dem Online-Formular nicht alleine gelassen werden«, so Markus Ramers, Landrat des Kreises Euskirchen. Deshalb wurden vom Kreis kurzfristig Anlaufstellen eingerichtet. In den Kommunen sitzen besonders geschulte Mitarbeiter, es gibt eine Service-Hotline und auch mit einem Info-Mobil möchte man Hilfe leisten. Das Online-Förderportal ist ab dem 17. September freigeschaltet. Den Link finden Betroffene auf den Seiten Landes-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Die Hotline des Kreises ist unter Tel. 02251-158850 erreichbar. Die Stationen des Infomobils sind unter www.hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin einsehbar, dort können auch Termine gebucht werden.
Informationen zu den Rahmenbedingungen
...für Privathaushalte- Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent.
- Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
- Die Antragsstellung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich.
- Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
- Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
- Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
- Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
- Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
- Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
- Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
- Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Welche Unterlagen benötige ich für den Online-Antrag?
Für den Online-Antrag benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Dies kann Ihre eigene E-Mail-Adresse sein oder die E-Mail-Adresse einer Ihnen vertrauten Person, zu der sie zu Zwecken der Antragstellung Zugang erhalten. Darüber hinaus benötigen Sie für den Online-Antrag folgende Unterlagen:- Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihrer Angehörigen
- Kontoverbindungsdaten
- Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden
- Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden
- Aufstellung Ihrer Schäden oder ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
- Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden
- Angaben zu erhaltenen Spenden
- Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
- Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
- Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
- Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
- Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
- Mietvertrag, wenn Sie als Mieterin oder Mieter einen Schaden an Ihrem Hausrat erlitten haben
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung für das wohnungswirtschaftliche Unternehmen, dessen Schaden Sie geltend machen
- Mietverträge für das geschädigte Gebäude
- Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten
- Nachweis für die Schäden, Schadensgutachten oder Dokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
- Nachweis der Einkommenseinbußen
- Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde
- Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Spendenbescheinigung
- Bescheinigung über die Soforthilfe