Simone Wunder

Vor der Geisterfahrt Brand gelegt?

Von den Gebäuden auf dem Landkerner Campingplatz blieb nach dem Brand nicht viel übrig. Die Flammen griffen auch noch auf andere Wagen über. Die Polizei verdächtigt einen 38-Jährigen, den Brand gelegt zu haben.

Von den Gebäuden auf dem Landkerner Campingplatz blieb nach dem Brand nicht viel übrig. Die Flammen griffen auch noch auf andere Wagen über. Die Polizei verdächtigt einen 38-Jährigen, den Brand gelegt zu haben.

Bild: Zender

Cochem/Koblenz (zen). 38-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Kaisersesch fuhr mitten in der Nacht ohne Licht als Geisterfahrer über die Autobahn 61 – anschließend lieferte er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei.
 
Als die Beamten einen aggressiven Geisterfahrer festnahmen, wussten sie nicht, dass der 38-Jährige aus einer Eifelgemeinde vor der Fahrt noch weitere Verbrechen verübt hatte. Recherchen des WochenSpiegel bringen zahlreiche weitere Vorwürfe gegen den Mann ans Licht. Die Staatsanwaltschaft Koblenz bestätigte die Recherchen des WochenSpiegel, dass der Mann vor der Geisterfahrt mutmaßlich ein Feuer auf einem Campingplatz gelegt hat.
»Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung. Hintergrund ist ein Brand auf einer Campinganlage in Landkern am 8. Februar, bei dem drei Gebäude betroffen waren«, so Oberstaatsanwältin Kirsten Mietasch. Da sich die Ermittlungen noch am Anfang befinden, können laut der Oberstaatsanwältin zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Auskunftsfreudiger zeigt sich die Anklagebehörde im Zusammenhang mit der Geisterfahrt. Demnach wird dem Beschuldigten vorgeworfen, in der Nacht des 9. Februar mit einem Fahrzeug ohne Licht und ohne Kennzeichen die Bundesautobahn 61 in entgegengesetzter Fahrtrichtung befahren zu haben und hierbei bewusst mit einem auf dem Standstreifen stehenden Streifenwagen kollidiert zu sein, um seine Fahrt fortsetzen zu können. Oberstaatsanwältin Kerstin Mietasch: »Durch die Kollision wurden zwei Polizeibeamte verletzt.«
In der Folge soll er sein beschädigtes Fahrzeug in Plaidt abgestellt und einen Geschädigten bedroht haben, der ihm daraufhin sein Fahrzeug überließ. »Hierbei soll er zugriffsbereit eine Armbrust, einen Hammer und ein Einhandmesser in seinem Fahrzeug mit sich geführt haben«, so die Oberstaatsanwältin. Mit dem zuvor entwendeten Fahrzeug habe der Cochem-Zeller seine Flucht über die Bundesautobahnen 61 und 48 fortgesetzt, wobei die Polizei die Verfolgung aufnahm. Nach dem Verlassen der Autobahn sei der Beschuldigte in Wolken in eine Sackgasse geraten.
Dann wurde es für die Polizeibeamten besonders gefährlich: Oberstaatsanwältin Kerstin Mietasch: »Als ein hinter ihm stehender Streifenwagen ihn an der weiteren Flucht hindern wollte, habe er den Rückwärtsgang eingelegt und den Streifenwagen mehrfach gerammt. Da ihm eine Weiterfahrt nicht möglich war, konnte er schließlich festgenommen werden.«
Einen Tag nach der Geisterfahrt wurde der 38-Jährige der zuständigen Ermittlungsrichterin vorgeführt, die Haftbefehl wegen schweren Raubes sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in zwei Fällen mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr erlassen hat.Nach Angaben der Staatsanwaltschaft macht der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Dem Mann droht im Falle einer Verurteilung eine empfindliche Freiheitsstrafe. Für den Raub des Fahrzeugs sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vor. Für den »gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr«, wenn der Täter in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen, sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren vor. 

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