Mario Zender

Immer wieder wird er rückfällig

Seit Jahren immer wieder wegen Sexualdelikten vor Gericht: Thomas G. (Name geändert) aus dem Kreis Cochem-Zell stand nun erneut vor Gericht, weil er über 9.500 Kinderpornos besessen hat.

Seit Jahren immer wieder wegen Sexualdelikten vor Gericht: Thomas G. (Name geändert) aus dem Kreis Cochem-Zell stand nun erneut vor Gericht, weil er über 9.500 Kinderpornos besessen hat.

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Cochem. Trotz Führungsaufsicht: Mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter aus dem Kreis Cochem-Zell erneut mit 9.500 Kinderpornos erwischt. Vor Gericht schiebt er seinem Nachbarn die Taten in die Schuhe.
Von Mario Zender
Er ist ein einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter und hat bereits mehrere Jahre hinter Gittern verbracht.  Genutzt hat es offenbar nichts und eingewirkt haben die Haftstrafen offenbar ebenso wenig auf den 53-Jährigen. Denn vergangene Woche stand Thomas G. (Name geändert) erneut wegen seiner perversen Neigung zu kleinen Mädchen vor Gericht.
Staatsanwalt Hermann-Josef Vierbuchen sprach in der Anklage von 9.506 Kinderpornos und 28 Videos, die bei einer Hausdurchsuchung am 21. März letzten Jahres bei dem Mann gefunden wurden. Darauf zu sehen, laut Staatsanwalt, Kleinkinder im Alter von vier bis fünf Jahren beim Oralverkehr mit einem Mann und andere Sexszenen.  
Das Erschreckende an dem Fall: Der Mann stand nach mehreren Haftstrafen wegen Sexualdelikten unter Führungsaufsicht. Er wurde regelmäßig von der Polizei beziehungsweise einer Bewährungshelferin aufgesucht. Die Führungsaufsicht sollte am 21. November 2023 beendet werden. An diesem Tag wurde mit dem Mann ein angekündigtes Abschlussgespräch geführt. Dabei ließ sich die Bewährungshelferin auch das Mobiltelefon des Mannes zeigen. Im Bereich »gelöschter Dateien« wurden dabei erneut kinderpornografische Fotos festgestellt. Daraufhin wurde gegen den 53-Jährigen ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als die Beamten dann einen vom Amtsgericht Cochem angeordneten Durchsuchungsbeschluss am 21. März, also vier Monate später, vollstreckten, wurden sie umfassend fündig.  Die Kriminalbeamten, die die Wohnung des Mannes in einem Eifelort durchsuchten, fanden im Durchsuchungszeitraum von 8.55 bis 19.11 Uhr tausende Kinderporno-Fotos auf verschiedenen Handys.
Als sich der Arbeiter nun dafür vor dem Amtsgericht Cochem verantworten musste, strapazierte er die Geduld von Richter Sven Kaboth und den beiden Schöffinnen von der ersten Minute an. »Das sind nicht meine Fotos. Die sind von einem Nachbarn, der verstorben ist. Dessen Wohnung habe ich geräumt«, so der 53-Jährige. Dass das nicht stimmen konnte, hielt ihm der Richter schnell vor. »Der Nachbar ist 2022 gestorben. Wie soll er denn im Jahr 2023 Kinderporno-Fotos runtergeladen haben«, fragt ihn Richter Kaboth.
Die sichergestellten Kinderporno-Fotos wiesen in den Speicherinformationen Daten aus dem Jahr 2023 auf. Spontan fragte Richter Kaboth den Angeklagten, ob er nicht sein aktuelles Handy mal zeigen möchte. »Warum nicht«, antwortet der 53-Jährige und übergab es Staatsanwalt Hermann-Josef Vierbuchen. Der brauchte zwei Minuten und fragte dann: »Was ist denn das?« und zeigte ein Foto, das nach Meinung des Staatsanwaltes ein sogenanntes Präferenzbild sei. »Das ist mindestens grenzwertig und ich habe noch lange nicht alle der tausenden Bilder hier durchgeschaut«, so Vierbuchen.
Unangenehm wurde es für die beiden Schöffinnen, als sie sich einige der zahlreichen Kinderporno-Fotos aus der Akte anschauen mussten. »Ich kann ihnen das leider nicht ersparen«, sagt Richter Sven Kaboth.  Für die ehrenamtlichen Schöffinnen eine offensichtlich belastende Situation.
Erschreckend ist auch die kriminelle Karriere des Mannes. Insgesamt sind im Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) acht Eintragungen enthalten. Beleidigung, Fahrerflucht und Körperverletzung sind dabei noch die kleinsten Taten des Mannes. Deutlich schwerwiegender sind
sexueller Missbrauch von Kindern (21 Monate Haft), Verbreitung von Kinderporno-Fotos in 80 Fällen (20 Monate Haft) sowie schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (drei Jahre Haft). Dies hat aber, so Staatsanwalt Hermann-Josef Vierbuchen, offenbar auf den Mann nicht eingewirkt. Deshalb beantragte er eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Pflichtverteidiger des Mannes, Harald Radke, war der Auffassung, dass dem Mann eine Chance auf Therapie gegeben werden muss. Nur die helfe ihm. Deshalb beantragte er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung mit der Auflage der Therapie. Für Amtsrichter Sven Kaboth und seine beiden Schöffinnen war eine Bewährungsstrafe nicht vertretbar. Sie verurteilten den 53-Jährigen zu zwei Jahren und sechs Monaten. »Die hohe Anzahl an Fotos, die in der kurzen Zeit heruntergeladen worden seien, sah das Gericht als strafschärfend an. »Das ist doch Wahnsinn, was sie hier machen. Die Kinder sind nach solchen Missbrauchsfällen für ihr Leben gezeichnet und leiden ihr Leben lang darunter«, mahnte Kaboth.
»Wenn es nicht Nutzer wie ihn geben würde, würden die Kinder auch nicht missbraucht, denn dann gebe es keinen Markt dafür«, erläuterte Kaboth. Der Angeklagte solle nun, so das Gericht, in der Haft die Möglichkeit einer Therapie nutzen.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

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