Erst der Urlaub, dann die Quarantäne
"In der aktuellen Zeit der Pandemie ist eine besondere Achtsamkeit von großer Bedeutung", erklärt Landrat Dr. Jürgen Pföhler und weist auf die Regelung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (10. CoBeLVO) hin. Laut dieser Verordnung besteht in der Regel für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine 14-tägige Quarantänepflicht. Aktuelle Risikogebiete sind unter anderem Ägypten, Schweden, die Türkei und die USA. Die Einstufung als Risikogebiet wird vom Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesinnenministerium gemeinsam festgelegt und durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht (www.rki.de/covid-19-risikogebiete). Hier kann es tagesaktuell zu Veränderungen kommen. Für die Einstufung wird einerseits die Zahl der Neuinfektionen, anderseits die Einschätzung des Auswärtigen Amts berücksichtigt. Auch in Deutschland können Landkreise oder Städte kurzfristig zu Risikogebieten erklärt werden, wenn dort die Infektionszahlen ansteigen.