Edith Billigmann

Schwerpunktkontrolle: 11 Fahrzeugführer nicht verkehrstüchtig, mehrere Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis

Bitburg. Am heutigen Freitag wurde durch die Polizeiinspektion Bitburg mit zusätzlichen Einsatzkräften eine Schwerpunktkontrolle, insbesondere zur Bekämpfung von Alkohol und Betäubungsmitteln im Straßenverkehr und den damit einhergehenden erheblichen Risiken, durchgeführt.

Bild: Pixabay

Hierzu wurden an wechselnden Örtlichkeiten im Dienstgebiet stationäre und mobile Verkehrskontrollen durchgeführt.

Es wurden insgesamt 10 Fahrzeugführer festgestellt, die ihre Fahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol- und/ oder Betäubungsmitteln führten. In einem Fall lag der festgestellte Atemalkoholwert so eng im Grenzbereich, dass die Weiterfahrt präventiv untersagt wurde. Vier Fahrzeugführer waren zudem nicht im Besitze einer erforderlichen Fahrerlaubnis.

Gegen 17.40 Uhr wurden zwei männliche Fahrzeugführer (24 und 28 Jahre alt) jeweils mit ihrem PKW auf dem Bitburger Beda-Platz kontrolliert. Die beiden Personen standen offensichtlich unter dem Einfluss von THC, was durch die durchgeführten Schnelltests bestätigt wurde.

Um 18.05 Uhr sollte ein PKW in der Straße Grünecken in Speicher einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der Fahrzeugführer ignorierte zunächst die Anhaltesignale, stoppte jedoch im Anschluss an seiner nahegelegenen Wohnanschrift. Er war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand zudem unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,82 Promille. Der Drogenschnelltest wurde verweigert, der Konsum jedoch eingeräumt.

Um 18.50 Uhr erfolgte die Verkehrskontrolle eines 36-jährigen Mannes mit seinem PKW in Körperich. Während der Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stand (Atemalkoholkonzentration 1,17 Promille). Zudem ergaben sich Hinweise darauf, dass die vorgelegte Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist. Unabhängig davon wurde der Führerschein mit dem Ziel der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis sichergestellt.

Gegen 19.20 Uhr wurde ebenfalls in Körperich bei einem 41-jährigen Fahrzeugführer eine Alkoholisierung festgestellt. Eine anschließend auf der Dienststelle durchgeführte gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,54 Promille.

Ungefähr 20 Minuten später, gegen 19.40 Uhr, ergaben sich in Speicher bei einem 20-jährigen Fahrzeugführer Hinweise auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln. Die Beeinflussung ist durch die entnommene Blutprobe zu klären, die Weiterfahrt wurde untersagt.

Um 20.18 Uhr wurde ein 54-jähriger Mann mit seinem PKW in Körperich kontrolliert. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration lag im Grenzbereich, weshalb die Weiterfahrt präventiv verhindert wurde.

Gegen 22 Uhr wurde in Irrel bei einem 21-jährigen Fahrzeugführer festgestellt, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem ergaben sich Anhaltspunkte auf eine Beeinflussung durch THC. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv und bestätigte den Verdacht.

Bei einer weiteren Verkehrskontrolle in Echternacherbrück, um 22.48 Uhr, war der 48-jähriger Fahrzeugführer nicht mehr im Besitze einer gültigen Fahrerlaubnis, da diese ihm nach einer Trunkenheitsfahrt in der Vergangenheit entzogen worden war. Zudem wurde erneut eine Alkoholisierung festgestellt. Die gerichtsverwertbare Atemalkoholanalyse auf der Dienststelle mit 0,62 Promille einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit.

Ungefähr eine Stunde später fuhr ein 42-jähriger Mann auf dem Rückweg von einer Weihnachtsfeier in die Kontrollstelle in Echternacherbrück. Bei dem stark alkoholisierten Fahrzeugführer wurde eine Atemalkoholkonzentration von 1,65 Promille festgestellt. Der Führerschein wurde mit dem Ziel der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis sichergestellt.

Gegen 23.50 Uhr wurde ein 23-jähriger Fahrzeugführer auf der B51 in Höhe Helenenberg kontrolliert. Auch hier ergaben sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Der Konsum von Cannabis wurde eingeräumt.

In allen Fällen wurden die zutreffenden Straf- und/ oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt verhindert. In den meisten Fällen wurde zur Feststellung der genauen Beeinflussung eine Blutprobe entnommen.


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