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Julia Borsch

Brände grenzübergreifend bekämpfen

Büllingen/Region. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterzeichnen Abkommen zur grenzüberschreitenden Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung im Grenzgebiet.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für gegenseitige Hilfeleistungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) wurden festgelegt. Die Bürgermeisterin von Eupen und Präsidentin der Hilfeleistungszone der DG, Claudia Niessen, unterzeichnete gemeinsam mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden Friedhelm Wirtz (Büllingen), Rudolf Westerburg (Hellenthal), und Aloysius Söhngen (Verbandsgemeinde Prüm) die entsprechende Vereinbarung. Diese Regelung ermöglicht eine schnellere und effektivere Zusammenarbeit bei Notfällen entlang der Grenze.

 

Nachbarn helfen sich gegenseitig

Aloysius Söhngen betonte, dass Hilfe von Nachbarn oft schneller vor Ort sei, was die Notwendigkeit der Zusammenarbeit unterstreiche: "Von St. Vith bis Winterspelt ist es kürzer oder mindestens genauso schnell wie von Prüm nach Winterspelt, das ja eine eigene Feuerwehr hat, aber wenn der Einsatz größer ist, ist Hilfe durchaus sinnvoll", erklärt der Bürgermeister der VG Prüm.

Eine Umorganisation in Belgien machte ein neues Abkommen erforderlich: "Wir haben eine Organisation mit der Hilfeleistungszone, aber wir haben quasi mit jeder einzelnen Gemeinde von Aachen angefangen bis hin zur Verbandsgemeinde Hellenthal ein einzelnes Abkommen schließen müssen", erklärt Eupens Bürgermeisterin Claudia Niessen. "Jeder hat dann auch noch innerhalb seiner Gemeinde teilweise andere Verfahren oder wie Prüm auch nochmal eine andere Länderzuständigkeit, sodass Sie sich vorstellen können, dass das eine sehr große Komplexität an Verwaltungsarbeit war, um eigentlich das Normalste der Welt umzusetzen: Nämlich die schnellste adäquate Hilfe in den Nachbargemeinden", betont sie weiterhin. "Und so kann man den ganzen Grenzfluss entlang gehen und wird immer wieder sehen: Da ist dieser Nachbar schneller und da ist jener Nachbar schneller", betont Söhngen.

 

Verbindlicher Rechtsrahmen erforderlich

Zur Klärung von Haftungs- und Versicherungsfragen bedarf es eines verbindlichen Rechtsrahmens. "Auch die Finanzierung muss klar sein. Deswegen sind solche Verträge die Grundlage, um die Zusammenarbeit nach vorne zu bringen", betont Francis Cloth, Kommandant der Hilfeleistungszone DG. Die Vereinbarung erforderte eine gründliche Vorbereitung und die Zustimmung verschiedener Stellen, einschließlich des Landesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes.

Die Hilfeleistungszone der DG umfasst alle neun Gemeinden dort: Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren, Amel, Büllingen, Burg Reuland, Bütgenbach und St. Vith; diese können nun mit einer Stimme sprechen. Die Nachbargemein-den in NRW und RLP sind Roetgen, Simmerath, Monschau, Hellenthal und die Verbandsgemeinde Prüm. "Die Stadt Aachen wird dem Abkommen auch beitreten", erklärt Niessen abschließend.

 

Die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG)

  • Die DG wurde 1970 gegründet und ist die kleinste der drei politischen Gemeinschaften Belgiens
  • Im Norden grenzt die DG an das Dreiländereck Belgien-Deutschland-Niederlande an
  • Im Osten grenzt die DG an Deutschland an, im Süden an Luxemburg

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