Thomas Förster

Sieben Direktkandidaten für Bundestagswahl zugelassen

Region. Der Kreiswahlausschuss hat sieben Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 87 - Aachen II zur Bundestagswahl am 23. Februar einstimmig zugelassen. Vertreter von AfD und "Für ein Deutschland ohne Notstände" durchgefallen

Bild: Pixabay

Region. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass die Landesliste NRW der jeweils einreichenden Partei zugelassen wird.

SPD - Moll, Claudia, Altenpflegerin, Eschweiler

CDU - dos Santos-Wintz, Catarina, Rechtsanwältin, Mitglied des Bundestages, Eschweiler

GRÜNE - Kysil, Anna, Tourismusmanagerin, Aachen

FDP - Pütz, Natalie (Künstlername: »Stercken«), Opernsängerin, Stolberg

Linke - Müller, Florian, Inklusionsbegleiter, Herzogenrath

Freie Wähler - Wollermann, Andreas, Unternehmensberater, Eschweiler

Volt - Verkooyen, Marcel, Softwareberater, Herzogenrath

Die Kreiswahlvorschläge der Alternative für Deutschland (AFD) und Für ein Deutschland ohne Notstände sind zwar auch fristgerecht vorgelegt worden, erfüllen jedoch nicht die für ihre Zulassung erforderlichen gesetzlichen Anforderungen der Bundeswahlordnung. Diese wurden deshalb vom Ausschuss einstimmig zurückgewiesen.

Der Kreiswahlvorschlag der Alternative für Deutschland, Markus Matzerath aus Alsdorf, erfüllt die formellen Voraussetzungen nicht, weil er in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung für die Wahlkreise 86 - Aachen I und 87 - Aachen II gewählt wurde. Die Wahl der jeweiligen Kandidaten hätte jedoch in separater Abstimmung von den zum Zeitpunkt der Versammlung im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigten Mitgliedern erfolgen müssen. Dementsprechend hätten über den Wahlvorschlag für den Wahlkreis 87 - Aachen II ausschließlich die in diesem Wahlkreis wahlberechtigten Mitglieder abstimmen dürfen. Dies konnte trotz Nachfrage nicht nachgewiesen werden.

Der Kreiswahlvorschlag Für ein Deutschland ohne Notstände, Wilhelm Reiß aus Herzogenrath, erfüllt die formellen Voraussetzungen nicht, da statt der erforderlichen 200 Unterstützungsunterschriften nur 131 Unterschriften die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Da es sich bei der Bundestagswahl 2025 um die erste Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform handelt, wird auf die Internetseite der Bunderegierung (www.bundesregierung.de) hingewiesen. Dort wird erläutert, wie die Erst- und Zweitstimmen die Sitzverteilung im zukünftigen Parlament bestimmen und was sich mit der Reform noch geändert hat.


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