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Am Montag, 28. Januar 2019, war die Eifel tief verschneit. Auf der L 128 zwischen Rurberg und Einruhr wurde die Freiwillige Feuerwehr wegen eines umgestürzten Baumes zur Hilfe gerufen, der die Fahrbahn blockierte. »Wir haben schnell die Baumkrone von einer Straßenseite entfernt, damit der Verkehr wieder fließen konnte«, erinnert sich ein beteiligter Feuerwehrmann. »Vorsichtig und angemessen passierten die Autofahrer die Stelle.« Die Angeklagte jedoch soll auf die mit den Aufräumarbeiten einhergehenden Behinderungen wiederholt sehr ungehalten und ausfallend reagiert haben. »Ein beruhigendes Einwirken war nicht möglich«, so der Ehrenamtler. Mit durchdrehenden Reifen verließ sie den »Tatort«, kehrte aber kurze Zeit später zurück, da auch an anderer Stelle die Strecke gesperrt war. Trotz Warnzeichen eines inmitten der Fahrbahn befindlichen Mitarbeiters der Freiwilligen Feuerwehr fuhr sie mit unverminderter Geschwindigkeit in die Aufräumarbeiten hinein, so dass er von der Straße zur Seite springen musste, um nicht von dem PKW der Angeklagten erfasst zu werden. So haben es auch andere Wehrleute aufgefasst, die mit der Beseitigung des Baumes beschäftigt waren. Die Angeklagte hingegen unterstrich zunächst ruhig und besonnen, keine Gefahrenlage erkannt und sich im Straßenverkehr nicht falsch verhalten zu haben. Habe sie die Wehrleute durch ihren Fahrstil verängstigt, sei dies keine Absicht gewesen, versicherte sie. Ihr Sohn erklärte, man habe unter Zeitdruck gestanden und sei wegen der Straßenverhältnisse sicherlich angespannt gewesen. Eine Gefahrenlage für die Wehrleute habe jedoch nicht vorgelegen - seine Mutter habe die Stelle angemessen passiert.