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Jutta Kruft

Wegen erpresserischen Menschenraubs angeklagt

Ein Mann aus dem Kreis Ahrweiler ist vor dem Landgericht Koblenz angeklagt. (Symbolfoto)

Ein Mann aus dem Kreis Ahrweiler ist vor dem Landgericht Koblenz angeklagt. (Symbolfoto)

Bild: Thorben Wengert /Pixelio

Koblenz/Remagen. Dem 49-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, in der Zeit vom 20. September 2022 bis 28. August 2023 in 30 Fällen eine Erpressung und in einem Fall eine räuberische Erpressung sowie durch dieselbe Handlung einen erpresserischen Menschenraub begangen zu haben.
Der Angeklagte soll von dem Geschädigten an insgesamt 30 Tagen die Zahlung von Geldbeträgen zwischen jeweils 150 Euro und 3.000 Euro an sich erwirkt haben, indem er diesem gedroht haben soll, ihn im Falle der Nichtzahlung öffentlich zu diffamieren, indem er ihn bezichtigen würden, den Angeklagten als Minderjährigen sexuell missbraucht zu haben. Auf diese Weise soll er von dem Geschädigten insgesamt einen Betrag in Höhe von 21.574,55 Euro erhalten haben.
Zudem soll er an einem weiteren Tag von dem Geschädigten unter Erneuerung seiner Drohungen die Zahlung eines weiteren Betrages von 5.000 Euro an sich verlangt haben. Nachdem der Geschädigte dem Angeklagten am Treffpunkt am Bahnhof in seinem Auto lediglich Bargeld in Höhe von 600 Euro ausgehändigt haben soll, soll der auf dem Beifahrersitz befindliche Angeklagte dem Geschädigten eine mitgeführte Soft-Air-Pistole mehrfach in den Bauch und gegen die Beine gepresst sowie ins Gesicht gehalten haben, um diesem zu zeigen, dass es sich um eine scharfe Waffe handele, was der Geschädigte auch geglaubt haben soll. Aus Angst um sein Leben soll der Geschädigte dem Angeklagten einen weiteren, von ihm mitgeführten Bargeldbetrag von 2.600 Euro übergeben haben. Anschließend soll er auf Aufforderung des Angeklagten mit diesem zu einer Tankstelle gefahren sein, wo der Angeklagte den Geschädigten im Fahrzeug eingeschlossen haben soll, während er Zigaretten kaufte. Auch nach der Rückfahrt zum Bahnhof soll der Angeklagte die Bedrohung aufrechterhalten und weiteres Geld oder das Fahrzeug des Geschädigten gefordert haben. Schließlich soll der Angeklagte gegen die Zusage einer weiteren Zahlung von 2.500 bis 3.000 Euro am Folgetag eingewilligt haben, das Fahrzeug zu verlassen. Das Treffen soll insgesamt rund 1,5 bis 2 Stunden gedauert haben.
Die Verhandlung wird am 30. April fortgesetzt werden.

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