Vorverteilung der Jodtabletten beginnt
Über ein Onlineportal kann der jeweilige Haushaltsvorstand einen Bezugsschein für Jodtabletten beantragen und in der teilnehmenden Apotheke der Wahl einlösen. Die Apotheken geben dann die entsprechenden Tablettenblister sowie einen Informationsflyer und einen Beipackzettel an die Bezugsberechtigten aus. Die Aktion läuft insgesamt drei Monate, also bis zum 30. November. Anträge auf Bezugsscheine können allerdings nur bis zum 15. November gestellt werden. Bezugsscheine können ab 1. September beantragt werden. Im Rahmen eines Pressegespräches haben heute (Dienstag, 22. August 2017) Dr. Markus Kremer, Leiter der Koordinierungsgruppe für die Vorverteilung der Jodtabletten in der Region und Beigeordneter der Stadt Aachen sowie seine Beigeordneten-Kollegen Gregor Jansen, StädteRegion, Peter Kaptain, Kreis Düren und Franz-Josef Dahlmanns, Kreis Heinsberg, das Verfahren vorgestellt und die Details des gemeinsam erarbeiteten Konzeptes erläutert. Wie erhält man die Jodtabletten? Um die Jodtabletten beziehen zu können, ist vorab ein Bezugsschein zu beantragen. Der Antrag über das jeweilige Onlineportal von Stadt oder StädteRegion bzw. der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg kann vom jeweiligen Haushaltsvorstand und zwar nur einmal gestellt werden. Nach Beantragung werden die gemachten Angaben überprüft. Der Bezugsschein wird nach der Überprüfung der Angaben auf digitalem Weg zugestellt und kann dann ausgedruckt werden. Mit dem Bezugsschein erhält man in allen teilnehmenden Apotheken - eine Übersicht hierzu gibt es auf der Seite der Apothekerkammer Nordrhein www.aknr.de – kostenfrei die für den Haushalt vorgesehene Menge an Jodtabletten. Mit den Tabletten ausgegeben werden ein Informationsflyer und ein Beipackzettel; natürlich gibt es auch ein Beratungsgespräch in der Apotheke. Jodtabletten sind nicht rezeptpflichtig und in Apotheken frei verkäuflich. Einnahme der Jodtabletten nur nach Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörde Die Einnahme von Jodtabletten „sättigt“ die Schilddrüse mit (nicht radioaktivem) Jod und verhindert nach einem Atomunfall so die Aufnahme von radioaktivem Jod; Schilddrüsenkrebs soll so verhindert werden. Nach der Strahlenschutzkommission des Bundes dürfen die Jodtabletten aber nur nach entsprechender Aufforderung nach einem atomaren Unfall eingenommen werden. Eine nicht zeitentsprechende Einnahme ist nutzlos und sogar schädlich. Auch für Menschen, die älter als 45 sind, so die Kommission, ist das Risiko durch die Nebenwirkungen der Jodtabletten größer als das Risiko einer zukünftigen Schilddrüsenkrebserkrankung. Wichtig also: Die Jodtabletten dürfen nicht vorsorglich sondern nur nach entsprechender Aufforderung der Katastrophenschutzbehörde eingenommen werden! Informationsbroschüre für die Bevölkerung Ergänzend zu der nun beginnenden Vorverteilung der Jodtabletten gibt es seit dem Frühjahr eine Informationsbroschüre. In der Broschüre „Information für die Bevölkerung in der Umgebung der Kernkraftwerkes Tihange (B)“ wird sachlich und informativ erklärt, wie die Katastrophenschutzbehörden im Ernstfall für eine Information der Bevölkerung sorgen und welche Verhaltensregeln empfohlen werden. Und es geht um Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Vorverteilung von Kaliumiodidtabletten. Viele wissenswerte Aspekte zum Katastrophenschutz sind in der Broschüre zusammengefasst. Fragen wie „Was kann passieren?“ oder „Wie wirkt Radioaktivität?“ werden beantwortet und auch die so genannte „Ines-Skala“ zur Bewertung der Stärke von nuklearen und radiologischen Ereignissen wird erläutert. Die von der Koordinierungsgruppe herausgegebene gemeinsame Broschüre „Information für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerkes Tihange (B)“ kann über die Homepages der beteiligten Gebietskörperschaften aufgerufen und herunter geladen werden. Alle Infos gibt es auch auf den Homepages der Teilnehmer. jodtabletten.kreis-euskirchen.de