IHK warnt vor Verpackungssteuer in Trier
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer denken nun auch erste Kommunen in Rheinland-Pfalz über eine eigene Abgabe auf Einwegverpackungen nach. Dazu gehört auch die Stadt Trier. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz kritisiert diese Pläne scharf und warnt vor zusätzlicher Bürokratie und finanziellen Belastungen für Unternehmen.
Auswirkungen auf Gastronomie und Handel
"Potenziell trifft eine Verpackungssteuer alle Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Dazu zählen Imbisse, Restaurants und Bäckereien gleichermaßen", erklärt Jürgen Vogel, Hauptgeschäftsführer der IHK Pfalz, stellvertretend für die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. Besonders Filialbetriebe mit einheitlichen Kassensystemen stünden vor erheblichen Herausforderungen, sollte jede Kommune eigene Regeln zur Verpackungssteuer festlegen.
Wettbewerbsnachteile durch Flickenteppich
Die IHKs warnen vor einem Wettbewerbsnachteil für lokal ansässige Unternehmen. Wenn einzelne Gemeinden eine Verpackungssteuer einführen, könnten Verbraucher auf Nachbarorte ausweichen, um dort steuerfrei einzukaufen. "Pendler könnten ihren Kaffee dann nicht mehr beim gewohnten Bäcker holen, sondern in einer anderen Stadt ohne Steuer", so Vogel. Letztlich würden die zusätzlichen Kosten auf die Kundinnen und Kunden umgelegt.
Kritik an Umweltwirkung der Steuer
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft zweifelt zudem an der Wirksamkeit einer Verpackungssteuer zur Reduzierung von Abfall. Stattdessen plädiert sie für den Ausbau der Kreislaufwirtschaft und bessere Anreizsysteme zur Müllvermeidung. "Unternehmen leisten bereits große Beiträge zur Entsorgung und Wiederverwertung von Verpackungen und zahlen in den Einwegkunststofffonds ein", betont Vogel.
Das Positionspapier der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz zur Verpackungssteuer kann unter www.ihk-rlp.de/verpackungssteuer eingesehen werden.