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Am 1. Dezember 2020 raste der Angeklagte mit einem Auto durch die Fußgängerzone der Trierer Innenstadt. Dabei tötete er mehrere Menschen und verletzte weitere schwer.
Das Landgericht Trier verurteilte den Angeklagten am 16. August 2022 wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil am 13. September 2023 teilweise auf. Grund war eine unzureichende Begründung zur verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten. Nach erneuter Prüfung und ergänzender Beweisaufnahme bestätigte das Landgericht Trier am 6. Mai 2024 die lebenslange Haftstrafe – diesmal wegen sechsfachen Mordes, versuchten Mordes in zwölf weiteren Fällen sowie versuchten Totschlags in sechs Fällen. Die besondere Schwere der Schuld wurde erneut festgestellt, ebenso die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Zudem wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und eine lebenslange Sperre für deren Wiedererteilung verhängt.
Der Bundesgerichtshof überprüfte das neue Urteil und stellte am 28. Januar 2025 fest, dass keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorliegen. Damit bleibt die Verurteilung endgültig bestehen.