Claudia Neumann

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Fall der Trierer Amokfahrt

Trier. Das Urteil des Landgerichts Trier vom 6. Mai 2024 ist rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 28. Januar 2025 als unbegründet verworfen.
Tausende Kerzen für die Opfer leuchteten im Dezember 2020 in der Trierer Fußgängerzone

Tausende Kerzen für die Opfer leuchteten im Dezember 2020 in der Trierer Fußgängerzone

Bild: Archiv/Claudia Neumann

Am 1. Dezember 2020 raste der Angeklagte mit einem Auto durch die Fußgängerzone der Trierer Innenstadt. Dabei tötete er mehrere Menschen und verletzte weitere schwer.

Erstes Urteil: Lebenslange Haftstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie

Das Landgericht Trier verurteilte den Angeklagten am 16. August 2022 wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Revision und erneute Verurteilung

Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil am 13. September 2023 teilweise auf. Grund war eine unzureichende Begründung zur verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten. Nach erneuter Prüfung und ergänzender Beweisaufnahme bestätigte das Landgericht Trier am 6. Mai 2024 die lebenslange Haftstrafe – diesmal wegen sechsfachen Mordes, versuchten Mordes in zwölf weiteren Fällen sowie versuchten Totschlags in sechs Fällen. Die besondere Schwere der Schuld wurde erneut festgestellt, ebenso die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Zudem wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und eine lebenslange Sperre für deren Wiedererteilung verhängt.

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil endgültig

Der Bundesgerichtshof überprüfte das neue Urteil und stellte am 28. Januar 2025 fest, dass keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorliegen. Damit bleibt die Verurteilung endgültig bestehen.


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