Nico Lautwein

Winterbedingte Tourenausfälle beim A.R.T. 

Trier. Durch die extremen Witterungsbedingungen der vergangenen Woche war nahezu das gesamte Verbandsgebiet von Tourenausfällen bei der Müllabfuhr betroffen.
Abfälle konnten oft nicht wie geplant eingesammelt werden. Häu-fig sind Straßen noch nicht geräumt, Schneeketten sind in einigen Gemeinden nicht erlaubt. Unter diesen Bedingungen sind viele Straßen dann nicht befahrbar. Während in den nördlichen Land-kreisen die Abfuhr vollständig eingestellt oder abgebrochen wer-den musste, konnten in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg vielerorts zumindest Teile der geplanten Touren durchge-führt werden - in manchen Fällen zu Lasten der LKW-Fahrer, die bis zuletzt versucht haben, möglichst viele Straßen anzufahren - und nun für entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen wer-den. Trotz umsichtiger Fahrweise kam es zu einigen Verkehrsun-fällen mit Müllfahrzeugen, bei denen zum Glück nur Sachschäden zu verzeichnen waren.

Nachfahrten sind nicht möglich

Doch was geschieht, wenn die Abfuhr ausfallen muss? In der Abfallsatzung des A.R.T. in §14 Absatz 9 heißt es dazu: "Können Abfallbehälter aus einem vom A.R.T. nicht zu vertretenden Grund nicht entleert oder abgefahren werden, so erfolgt die Entleerung oder Abfuhr grundsätzlich erst am nächsten regelmäßigen Abfuhrtag."

Eine Nachfahrt ist demnach nicht vorgesehen, und wäre logistisch auch nicht möglich. "Alle Fahrzeuge und Teams der Abfuhr sind täglich auf anderen Touren eingeplant, so dass für das Nachholen der ausgefallenen Touren weder Fahrzeuge noch Personal zur Ver-fügung stehen. Wollten wir auf diese Ausfälle vorbereitet sein, müssten wir mindestens 40 Fahrzeuge und das entsprechende Per-sonal zusätzlich vorhalten. Die jährlichen Kosten wären immens. Dabei würden sowohl das Personal als auch die Fahrzeuge nur an einigen wenigen Tagen im Jahr überhaupt benötigt." erläutert Se-bastian Lorig, Bereichsleiter Technik des A.R.T.

Durch Überstunden oder Wochenendfahrten sind die weitreichen-den Ausfälle ebenfalls nicht nachzuholen. Die maximale Wochen-arbeitszeit und vorgeschriebene Ruhezeiten schränken die Ein-satzmöglichkeiten so sehr ein, dass die Ausfälle auf diesem Weg nicht ausgeglichen werden können.

Abfallsäcke für Restabfall vergünstigt erwerben

Da jede Leerung des Restabfallbehälters im Rahmen des Identsys-tems erfasst wird, können die betroffenen Haushalte die nicht be-anspruchte Leerung an einem anderen Leerungstermin nutzen. Für eventuelle Mehrmengen können amtliche Abfallsäcke genutzt werden. Nachweislich Betroffene können diese für 3 Euro anstatt regulär 8 Euro erwerben. Hierzu muss lediglich ein Berechtigungs-schein per E-Mail an info@art-trier.de oder am Service-Telefon unter 0651-9491 414 formlos beantragt werden.

Gelbe Säcke und Altpapier

An den A.R.T. Standorten ist die Anlieferung von Gelben Säcken und Altpapier kostenlos möglich. Alternativ können die Abfälle bis zum nächsten Abfuhrtermin gelagert und dann erneut zur Abholung bereitgestellt werden.

Sperr- und Gartenabfall

Auch die Abholung von Sperr- und Gartenabfall ist von den Tou-renausfällen betroffen. Neue Termine können auf www.art-trier.de/terminbuchung, in der A.R.T. App oder am Service-Telefon vereinbart werden.

Gartenabfälle und Weihnachtsbäume können außerdem kostenlos an den A.R.T. Standorten und an den Grüngutsammelstellen angeliefert werden.

Die Anlieferung von Sperrabfall ist gegen entsprechende Gebühr an den A.R.T. Entsorgungsstandorten möglich.

Unterstützung bei der Abfuhr im Winter

Damit bei winterlichem Wetter die Abfuhr in möglichst vielen Ort-schaften und Straßen erfolgen kann, sind nicht nur geräumte Straßen, sondern auch geräumte und gestreute Gehwege wichtig. Stra-ßen sollten möglichst nicht zugeparkt werden, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten.

Schnee von den Gehwegen sollte beim Räumen nicht auf die Stra-ße geschoben werden. Auch das verengt die Fahrbahn und die Straße wird für die Sammelfahrzeuge unbefahrbar. Abfallbehälter sollten außerdem nicht hinter einem Schneewall stehen. Optimal ist ein freigeräumter Zugang vom Stellplatz der Abfallbehälter zur Straße. Insbesondere große Container von Mehrfamilienhäusern müssen frei zugänglich sein. Sollte eine Straße nicht befahrbar sein, können die Abfallbehälter bzw. Gelben Säcke zur nächsten befahrbaren Straße gebracht wer-den. Dies ist der beste Weg, um eine Leerung sicherzustellen.

 


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