Claudia Neumann

Trier lockert Regeln für Außengastronomie:Terrassen dürfen länger offen bleiben

Trier. Mit einer neuen Regelung reagiert die Stadt auf den Wunsch vieler Gastronomen: Terrassen dürfen künftig bis Mitternacht oder länger geöffnet bleiben – zunächst auf Probe.

Symbolfoto

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Bild: Canva

In den ersten warmen Frühlingstagen waren die Terrassen vieler Cafés, Kneipen und Bistros in Trier bis in die Abendstunden gut besucht. Viele Gastronominnen und Gastronomen äußerten den Wunsch nach längeren Betriebszeiten für ihre Freisitze. Die Stadt Trier hat deshalb eine Neuregelung für das Sommerhalbjahr beschlossen.

Terrassenbetrieb künftig bis Mitternacht möglich

Bisher galt für den Betrieb von Außengastronomie eine allgemeine Schließzeit um 22 Uhr. Gaststätten konnten beim Ordnungsamt eine Verlängerung beantragen, die insbesondere in der Innenstadt häufig genehmigt wurde. Ab sofort ist ein individueller Antrag nicht mehr erforderlich: Die Stadt Trier verlängert die Betriebszeiten pauschal um zwei Stunden. Terrassen dürfen nun an Sonn- und Werktagen bis 24 Uhr und an Wochenenden sowie vor Feiertagen bis 1 Uhr geöffnet bleiben.

Nachtruhe tritt später in Kraft

Die Nachtruhe beginnt künftig um 23 Uhr, an Wochenenden ab 24 Uhr. Terrassen dürfen nach Beginn der Nachtruhe weiterhin geöffnet bleiben, allerdings unter der Auflage, die Geräuschkulisse zu reduzieren. Diese Regelung entspricht auch der erfahrungsgemäß geringeren Besucherfrequenz zu später Stunde. Bislang galt die Nachtruhe ab 22 Uhr.

Sommer gilt als Testphase

Innenstadtdezernent Ralf Britten nannte die Gleichbehandlung aller Betriebe sowie die Belebung der Innenstadt in den Abendstunden als Hauptgründe für die Neuregelung. „Wir sehen diesen Sommer als Testphase und werden danach evaluieren, inwieweit sich die verlängerte Betriebszeit für die Außengastronomie mit den Anforderungen des Lärmschutzes für die Nachbarschaft vereinbaren lässt“, erklärte Britten.

Neuregelung tritt sofort in Kraft

Die neue Regelung wurde am Dienstag mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt und gilt zunächst bis zum 31. Oktober. In der Verfügung ist außerdem festgelegt, dass ab 22 Uhr keine Musik mehr gespielt und vermeidbarer Lärm beim Abräumen von Tischen, Bänken und Stühlen vermieden werden muss.


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