Claudia Neumann

Tötungsdelikt in Trier: Anklage wegen Mordes und Computerbetrugs erhoben

Trier. Staatsanwaltschaft Trier bringt Fall der getöteten 68-Jährigen vor die Schwurgerichtskammer

Symbolfoto

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Bild: Archiv

Am Nachmittag des 4. November 2024 fand ein Angehöriger die Leiche einer 68-jährigen Frau in ihrer Wohnung in der Blücherstraße in Trier. Die Untersuchungen der Kriminaldirektion Trier sowie eine Obduktion durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz ergaben Hinweise auf ein Gewaltverbrechen.

Anklage wegen Mordes aus Habgier gegen Hauptverdächtigen

Die Staatsanwaltschaft Trier hat nach Abschluss der Ermittlungen Anklage gegen einen 39-jährigen Mann aus Trier erhoben. Er steht im Verdacht, die Frau aus Habgier ermordet zu haben. Der Mann soll die Wohnung des Opfers in den Mittagsstunden des 4. November aufgesucht und die Frau dort gewaltsam erdrosselt haben, um an Geld und Wertsachen zu gelangen. Aus der Wohnung wurden laut Anklage mindestens 5.000 Euro Bargeld sowie die EC-Karte der Getöteten entwendet. Der Tatverdächtige war dem Opfer persönlich bekannt, da er früher im selben Haus gewohnt hatte.

Weiterer Angeklagter wegen gemeinschaftlichen Computerbetrugs

Ein 33-jähriger Mann aus Trier ist ebenfalls angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, noch am Tattag gemeinsam mit dem Hauptangeschuldigten viermal je 1.000 Euro mit der EC-Karte des Opfers an verschiedenen Geldautomaten in Trier abgehoben zu haben. Weitere Versuche, mit der Karte Geld oder Zigaretten zu erwerben, scheiterten wegen eines überschrittenen Limits. Die Staatsanwaltschaft sieht bei beiden Männern einen hinreichenden Tatverdacht des gemeinschaftlichen Computerbetrugs.

Flucht nach Rumänien und spätere Festnahmen

In der Tatnacht floh der 39-Jährige gemeinsam mit einer rumänischen Staatsangehörigen nach Rumänien. Gegen die Frau hatte das Amtsgericht Trier zunächst ebenfalls einen Haftbefehl wegen des Verdachts der Tatbeteiligung erlassen. Beide wurden am 8. November 2024 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in Rumänien festgenommen. Die rumänischen Behörden setzten die Frau jedoch später wieder auf freien Fuß. Der Haftbefehl gegen sie wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier aufgehoben, nachdem sich der Tatverdacht im Laufe der Ermittlungen nicht bestätigte. Das Verfahren gegen sie wird separat weitergeführt.

Untersuchungshaft und ausstehende Entscheidung über Hauptverfahren

Der 39-jährige Hauptangeschuldigte befindet sich seit dem 8. November 2024, der 33-jährige Mitangeklagte seit dem 20. Februar 2025 in Untersuchungshaft. Beide wurden aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Trier inhaftiert. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht derzeit noch nicht fest.


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