SP

Silvesterböller und Feuerwerk: Das sollten Sie beachten

Silvester steht vor der Tür: Viele Menschen starten das neue Jahr traditionell mit Böllern und Raketen. Damit die Silvesternacht ohne unangenehme Zwischenfälle vergeht, gibt die Aktion "Das sichere Haus" (DSH), die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt (LKA) einige wichtige Hinweise.
Foto: Symbolbild/Archiv

Foto: Symbolbild/Archiv

Alle Jahre wieder kommt es an Silvester zu schweren Verletzungen und Unfällen. Grund sind Verletzungen der Hände durch meist illegale Böller. Sie können sich durch lediglich einen Funken selbst entzünden oder durch nicht vorschriftsmäßigen Umgang explodieren. Das passiert zum Beispiel, wenn sie in der Hosentasche aufbewahrt werden, sich dort aneinander oder an Streichhölzern reiben, die ebenfalls in der Tasche aufbewahrt werden. Darauf weist die Aktion DSH hin. Die verheerenden Folgen solcher Unfälle reichen von durchtrennten Nerven bis zu einer komplett abgerissenen Hand.

Kennzeichnung beachten

"In Deutschland müssen generell alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und die dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert. Fehlen diese, sollte man von einem Kauf oder einer Verwendung absehen", erklärt LKA-Sprengstoffexperte Udo Jastrzembsky. Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen zu einer erheblichen Verletzung führen. Weitere Gefahren entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können. Nicht ohne Grund sind diese lebensgefährlichen Feuerwerkskörper in Deutschland verboten. Weitere Infos dazu gibt es hier.

Selbstgebasteltes Feuerwerk ist strafbar

Und auch selbstgebastelte Böller sind ein großes Risiko und daher strafbar, warnt das LKA. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen bis hin zum Tod können laut LKA die Folge sein. Zudem droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein neues Informationsblatt der Polizei erläutert, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und woran sie diese erkennen können. Zudem erhalten Feiernde wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen vor Knallern und erfahren, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist. Das Informationsblatt steht in vier Sprachen - Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch - zum Download bereit.

Hinweise für den Kauf

Die Verbraucherzentrale weist drauf hin, dass Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 weniger gefährlich und deshalb das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden darf. Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden. Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt: Finger weg! Diese Waren entsprechen laut Verbraucherzentrale meist nicht dem Sicherheitsstandard. Bei diesen Produkten fehlen sowohl Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Zudem lässt ihre Qualität meist zu wünschen übrig: Fehlzündungen drohen, oder diese Feuerwerkskörper explodieren wegen ihrer oft erheblich höheren Sprengkraft heftiger als erwartet. Weitere Infos gibt es hier.

Tipps der Polizei

  • Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen.
  • Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
  • Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
  •  Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
  • Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
  • Zum Abschuss von Raketen geeignete "Rampen" (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
  • Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
  • Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.
In diesem Jahr ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern offiziell vom 28. bis 30. Dezember erlaubt. RED


Meistgelesen