

Zu ihren Aufgaben gehören laut Gemeindeordnung u.a. die Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer sowie des Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation. Kerstin Fusenig-Wallenborn wird in ihrem Amt etwa auch den Erfahrungsaustausch mit anderen Gleichstellungsstellen und die Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen und –verbänden pflegen.
Nach §18, Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) wurde Johanna Fox für die Dauer von vier Jahren zur verwaltungsinternen Gleichstellungsbeauftragten bestellt. In dieser Position wird sie zum einen die Dienststellenleitung bei der Durchführung des LGG unterstützen und zum anderen als Ansprechpartnerin in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Gleichstellungsthemen stehen, zur Verfügung stehen.