Ein Amok-Alarm hat in der Berufsbildenden Schule (BBS) am Trierer Paulusplatz am 27. November einen Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ausgelöst. Der Alarm entpuppte sich als Fehlalarm. Das Ganze hat nun möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen.
Ein Unbekannter hatte in BBS einen Alarm ausgelöst, der für den Fall einer Amok-Gefahr vorgesehenen ist. Als Verantwortliche der Schule den Vorfall prüften, fanden sie zunächst keinen Hinweise auf eine Amok-Gefahr. Dabei hörten sie aber drei Knallgeräusche, die sie als Schüsse einstuften. Die Verantwortlichen entschieden, einen weiteren – jetzt als erforderlich eingestuften - Amok-Alarm auszulösen. Der wiederum löste den Großeinsatz von Polizei und Rettungsdiensten aus.
Alarm missbräuchlich ausgelöst
Die Polizei gab schließlich Entwarnung. Für Schüler und Lehrer bestand keine Gefahr. Dennoch mussten 14 Schüler ärztlich versorgt werden. Der Ursprung der Knallgeräusche ist bisher noch nicht genau geklärt. Der erste Amok-Alarm war, wie sich im Laufe der polizeilichen Ermittlungen herausstellte, offenbar missbräuchlich ausgelöst worden.
Kripo ermittelt
Die Kriminalinspektion Trier hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen eingeleitet und bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 0651 / 9779-2290 oder -2216 zu melden. Besonders Schüler der BBS werden gebeten, sich zu melden, wenn sie etwas Verdächtiges gesehen haben.
Schwerwiegende Straftat
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei der missbräuchlichen Benutzung von Notrufen aller Art nicht um Bagatelldelikte, sondern um schwerwiegende Straftaten handelt. Fehlalarme dieser Art können Menschleben gefährden und die öffentliche Sicherheit massiv beeinträchtigen.
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