Ab Januar 2021: Nebenkosten werden teurer
In den Lebensunterhaltskosten der Deutschen macht das Wohnen die Hauptbelastung aus. Günstiger Wohnraum ist in der Bundesrepublik zunehmend schwerer zu finden. Nicht nur die Kaltmiete steigt seit Jahren – auch die Nebenkosten werden zusehends zur Belastung. Im Januar 2021 werden die Betriebskosten kräftig anziehen. Das Heizen mit Öl und Gas wird durch Erhöhungen der CO2-Steuer teurer werden. Was heißt das für Mieter und Vermieter?
Mietern drohen Mehrkosten für Öl und Gas
Während der Coronapandemie 2020 waren die Preise für Heizöl und Erdgas relativ niedrig. Die reduzierte Umsatzsteuer sorgte für einen weiteren Abschlag. Anfang 2021 ist damit endgültig Schluss. Heizen mit Gas und Öl wird zum ersten Januar bundesweit teurer. Das Bundesumweltministerium will mit der bevorstehenden Erhöhung der CO2-Steuer künftige Investitionsentscheidungen beeinflussen. Der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen soll damit angekurbelt werden. Statt weiterhin Ölheizungen zu betreiben, sollen Hausbesitzer ihre alten Heizungen zugunsten des Klimaschutzes tauschen. Bei einem Startpreis von 25 Euro pro Tonne CO2 wird Heizöl im neuen Jahr pro Liter um etwa acht Cent teurer. Die Erdgaspreise steigen analog dazu um etwa 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Günstig zu wohnen, ist in der Vulkaneifel und umliegenden Landkreisen bereits schwer genug. Zahlreiche Mieter fürchten jetzt, als Zusatzbelastung auch die Mehrkosten der neuen CO2-Steuer tragen zu müssen. Was genau ist umlagefähig und welche Verteilung ist zwischen Mietern und Vermietern vorgesehen?
Das Problem für Mieter: Wer zur Miete wohnt, hat keinerlei Einfluss auf die Art der Heizung, die der Vermieter betreibt. Insofern hatte die Frage nach der Umlagefähigkeit der neuen CO2-Steuer 2020 hitzige Diskussionen zur Folge. Die SPD hatte zuletzt eine beidseitige Kostenbeteiligung vorgeschlagen. Bei fristgerecht eingegangener Nebenkostenabrechnung müssten Mieter damit die Hälfte der Mehrkosten tragen. Ungerecht klingt auch das, solange sie die Wahl der Heizanlage nicht beeinflussen können.
Herausforderung für einkommensschwache Haushalte
Der Deutsche Mieterbund und die Deutsche Umwelthilfe befürchten, dass die neue Steuer einkommensschwache Haushalte ab 2021 stark belastet. Bei einer durchschnittlichen Wohnung ist von Mehrbelastungen zwischen 25 und 125 Euro die Rede. In Städten und Ballungszentren sind viele Mieter und Mieterinnen ohnehin an ihren Belastungsgrenzen. Von den Kosten im Rahmen der Wohnungssuche und dem Umzug bis hin zum letztlich zu leistenden Mietpreis: Die Mehrkosten infolge der CO2-Abgabe werden mit den Jahren zunehmend steigen. Bis 2025 wird der Preis pro Tonne CO2 in jährlichen Schritten um bis zu 55 Euro steigen. Sparsame Mieter können ihre Mehrbelastung durch energiebewusstes Heizen und Lüften minimieren. Abhängig vom energetischen Zustand des jeweiligen Mietobjekts sind allein damit trotzdem keine relevanten Sparpotenziale erzielbar. In einem energetisch schlecht sanierten Haus belaufen sich die Heizkosten laut dem Mieterbund automatisch auf das Doppelte. Insofern werden einkommensschwache Haushalte durch die künftig fortschreitende Steigerung der CO2-Steuer weiterhin benachteiligt. Mieterverbände hatten die Regierung angesichts dieser Problematik dazu aufgefordert, Mieterinnen und Mieter voll von den Mehrkosten der neuen CO2-Bepreisung zu entlasten. Umsetzbar wäre dies beispielsweise durch eine Änderung der Heiz- und Betriebskostenverordnung.
Mehr Mittel für Wohngeld
Insgesamt nimmt die Regierung mit der neuen CO2-Bepreisung wesentlich mehr Steuern ein. Diese Einnahmen will der Bund an Haushalte zurückgeben. So vor allem in Form von Förderprogrammen zur Umstellung auf klimafreundliche Alternativ-Systeme. Eigenheimbesitzer sollen fortan zum Beispiel Austauschprämien für ihre alten Ölheizungen erhalten. Auch Steuerentlastungen im Rahmen von Haussanierungen wird es nach den Plänen des Bundes geben. Außerdem will man hohe Kredite für aufwändige Sanierungen zugunsten der Energieeffizienz in Aussicht stellen. Tatsächlich scheint dadurch unter Hausbesitzern Marktbeobachtungen zufolge tatsächlich das Interesse an Energieeffizienz zu steigen. Trotzdem werden die steigenden Heizkosten wohl auch soziale Härten verschärfen. Um dies zu vermeiden, wollen Bund und Länder ab 2021 auch die Mittel für das Wohngeld erhöhen. Ganze zehn Prozent soll diese aus der CO2-Steuer bezahlte Erhöhung betragen. Nach Angaben des Bundes werden hiervon über 500.000 deutsche Haushalte profitieren.
Mieter im Gespräch mit Hausbesitzern
Ab dem Jahr 2026 dürfen Hausbesitzer keine neuen Ölheizungen mehr einbauen lassen. Ökologische und ökonomische Alternativen gibt es mittlerweile genügend. Obwohl Mieter bezüglich des genutzten Heizsystems kein Mitsprachrecht haben, kann in diesem Kontext das Gespräch mit dem Vermieter lohnen. Wenn Mieter ihre Hausbesitzer vom Einbau eines neuen Heizsystems überzeugen, sparen beide Seiten künftig Nebenkosten. Denkbar wäre hierbei auch der Vorschlag, die Einbaukosten anteilig auf alle Parteien im Mietshaus zu verteilen.