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Andreas Bender

GKM: Kreistag Rhein-Hunsrück signalisiert weiter Offenheit für Verhandlungen

Boppard. Der Kreistag hat sich erneut mit der Situation des GKM befasst und hat eine klare Erwartungshaltung angesichts fehlender Informationen.
Das Krankenhaus "Heilig Geist" in Boppard.

Das Krankenhaus "Heilig Geist" in Boppard.

Bild: Archiv

Der neu gewählte Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat sich in seiner ersten Sitzung mit der Situation des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) befasst. Im nicht öffentlichen Teil der konstituierenden Sitzung hat sich das Gremium dazu ausgetauscht, wie sich die aktuelle Situation darstellt und welche Optionen bestehen, um den Standort Boppard zu stärken. Hintergrund war eine enge Fristsetzung der kommunalen Gesellschafter des GKM bis 15. Juli in der Frage, ob der Landkreis mit eigenen finanziellen Mitteln auf den GKM-Standort Boppard entfallende Verluste übernehmen kann, um auf diese Weise Liquidität zum Erhalt des Standortes zu sichern. Diese Frist wurde durch die Gesellschafter nun verlängert.

 

Vergangene Woche tagte die Gesellschafterversammlung des GKM und beschloss laut Medienberichten, das Sanierungsgutachten für das GKM weitestgehend umzusetzen. Teil dieses Konzeptes ist die Schließung des Standortes Boppard. „Wir wurden im Nachgang der Gesellschafterversammlung darüber informiert, dass die zunächst seitens der von den kommunalen Gesellschaftern beauftragten Kanzlei als unverrückbar erklärte Frist nun bis Mitte August verlängert worden ist“, erklärt Landrat Volker Boch. „Dies begrüße ich ausdrücklich. Wir kennen den Beschluss nicht, aber wir gehen davon aus, dass sich die uns zuletzt durch die Kanzlei der kommunalen Gesellschafter vorgelegten Verhandlungseckpunkte dadurch in wesentlichen Teilen verändern. Um unsere Gremien zu informieren und entscheiden zu können, benötigen wir jetzt dringend verbindliche Aussagen. Diese haben wir angefragt und erwarten kurzfristig Antworten der Kanzlei und klare sowie auch verhandlungsfähige Rahmenbedingungen.“

 

Weiter erklärt Boch: „In der Debatte um das GKM wird sehr viel von uns als Landkreis erwartet. Wir müssen klar festhalten, dass der Rhein-Hunsrück-Kreis kein Gesellschafter des wirtschaftlich angeschlagenen GKM ist und in keiner rechtlichen Verpflichtung steht. Der Kreis hat in dieser Situation genauso wenig Pflichten wie beispielsweise das Land Rheinland-Pfalz. Wir versuchen, seitdem wir im Februar dieses Jahres erstmals über wirtschaftliche Probleme informiert wurden, eine Lösung für den Standort Boppard zu finden, den das GKM endgültig schließen will. Vor wenigen Wochen haben wir nach einem zähen Prozess erstmals konkrete Daten zu Boppard erhalten, seither arbeiten wir unter Hochdruck an einem rechtlich tragbaren Lösungsweg. Dieser erscheint mir nach wie vor erreichbar. Aber auch wir haben klare Vorstellungen und verlangen, dass diese Vorstellungen ernst genommen werden. Dazu gehört unter anderem, dass es nicht um eine Verschiebung der Schließung geht, sondern um eine Zukunftsprognose für den Standort Boppard. Dazu gehören weiter Offenheit für Verhandlungen mit anderen Trägern und klare Mitspracherechte für uns als denjenigen, der die Verluste tragen soll.“

 

Der Rhein-Hunsrück-Kreis steht weiterhin im engen Austausch mit der Stadt Boppard sowie der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ und dem Betriebsrat vor Ort. „Ich gehe aufgrund der veränderten Frist davon aus, dass sich in den nächsten Wochen die Gremien des Kreises und der Stadt Boppard sowie der Stiftung erneut mit den neu gewonnenen Erkenntnissen aus der Gesellschafterversammlung befassen. Deshalb müssen jetzt klar die neuen Eckpunkte zur Verhandlung vorgelegt werden – und auch unsere Vorstellungen berücksichtigt werden. Dann können wir entscheiden“, erklärt Landrat Boch.

 


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