![Großeinsatz der Feuerwehr in Göttschied.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/167/649167/649167_20250206_152722.jpg?_=1738913196&w=236&a=1.5&f=inside)
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Dabei handelt es sich insbesondere um Grablichter, teilweise aber auch um große Gebinde. So verständlich es ist, dass Angehörige ihrer Verstorbenen gedenken: Laut der Friedhofssatzung der Stadt Idar-Oberstein darf auf den Urnengräbern und Rasenflächen der Ruheparks kein Grabschmuck abgelegt werden. Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass dies nur an den extra dafür vorgesehenen Ablagestellen erlaubt ist. Über alle diese Regelungen werden die Besucher auch durch entsprechende Hinweisschilder informiert. Trotzdem müssen die Mitarbeiter immer wieder ordnungswidrig abgelegte Gegenstände entfernen, um ihrer Arbeit nachkommen zu können. Denn auf den Friedhöfen müssen neben den saisonalen Mäharbeiten auch ganzjährig Pflegearbeiten durchgeführt werden. Auch beim Grabaushub für reservierte Ruheparkstellen sind die abgelegten Gegenstände hinderlich. Daher appelliert die Friedhofsverwaltung daran, für die Ablage von Grabschmuck nur die ausgewiesenen Ablagestellen zu nutzen.